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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Die Klassenjustiz greift aber heute vielfach schon über auf repu- 
dlikanisch eingestellte Angeklagte, ein kleiner Beweis dafür, daß die 
Justiz heute zu einem großen Teil nicht etwa bürgerlich ist, sondern 
klaschistisch. Gute Beweise dafür haben wir bekommen anläßlich des 
Volksentscheids, in dem es sich um die Frage der Fürstenabfindung 
oder Enteignung handelte. Es fanden überall Demonstrationen statt. 
Diese waren zum großen Teil keineswegs irgendwie parteipolitisch 
eingestellt, sondern nur antimonarchistisch und antimilitaristisch, Ein 
Beispiel: Im Demonstrationszug wurde ein Sarg umhergetragen, der 
mit schwarzweißroter Fahne und eisernem Kreuz geschmückt war. 
Er trug die Inschrift: „Ruhe sanft, Monarchie!” Also eine Darstellung, 
die nur rein antimonarchistisch war; durchaus republikanisch, kann 
man sagen, Die Träger sind verurteilt worden wegen groben Unfugs, 
Das ist nur ein Fall, aber es gibt Hunderte solcher Fälle, in denen 
Darstellungen solcher Art wegen groben Unfugs beanstandet worden 
sind, obgleich sie nur antimonarchistische, nicht etwa proletarische 
Gedanken zum Ausdruck brachten, 
Daß natürlich die Politik sich im wesentlichen auch im Strafmaße 
äußert, darüber brauche ich nichts zu sagen. Interessant ist fol- 
gendes: Wir hatten eine Versammlung der strafrechtlichen Vereini- 
gung in Berlin, zusammengesetzt aus Verteidigern Berlins aller Rich: 
tungen, Es wurde über Abschaffung des Staatsgerichtshofes ge- 
sprochen. Einer der bekanntesten völkischen Verteidiger beschwerte 
sich darüber, daß dieser Staatsgerichtshof es gewagt habe, ungeheure 
Urteile gegen Mitglieder der Organisation Consul zu fällen. Rechts- 
anwalt Rosenfeld, ein Sozialdemokrat, fragte darauf, wie hoch denn 
die Strafen gewesen seien, Der völkische Anwalt antwortete: „Sechs 
und zum Teil sogar acht Monate”. - 
Nun fragt es sich, wie diesen Angriffen der, Klassenjustiz gegen 
die proletarische Bewegung zu begegnen ist. In erster Linie wäre es 
natürlich wünschenswert, wenn in einem jeden solchen Prozeß, 
sowohl Zivil- wie auch Strafprozeß, jeder Angeklagte durch politisch 
geschulte Verteidiger vertreten würde, Ich glaube jedoch, daß das 
aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein wird. Einmal ist die 
Verteidigung eine Geldfrage und zum anderen steht das Delikt und 
das Straimaß sicher nicht immer im Einklang mit den aufgewendeten 
Kosten, Damit ist keineswegs gesagt, daß die wegen geringer politi- 
scher Delikte Angeklagten ohne juridische Hilfe bleiben sollen. Wenn 
man sich aber die ungeheure Zahl dieser kleinen Anklagen vergegen- 
wärtigt, dann wird man auch verstehen, daß diese kleinen Anklagen 
nicht als Einzelfall, sondern nur durch ihre Zusammenfassung als 
Zahlengröße in der Oeffentlichkeit wirken, Wir sind daher in 
Deutschland dazu übergegangen, sogenannte Rechtsauskunftsstellen 
zu errichten, wo jeder politisch Angeklagte unentgeltlich Auskunft 
erhält, Solche Rechtsauskunftsstellen gibt es in den Ortsgruppen 
und den Bezirkssekretariaten der Roten Hilfe wie auch in verschie- 
denen Redaktionen der die Rote-Hilfe-Bewegung unterstützenden 
Zeitungen, Auch hat die Rote Hilfe mit vielen für sie arbeitenden 
Anwälten jeder Richtung Abkommen getroffen, wöchentlich ein oder 
zwei Stunden unentgeltlich Rechtsauskünfte in ihrem Büro zu 
erteilen, ; 
In allen.Prozessen von einigermaßen Bedeutung. wird man aber 
darauf achten müssen, gut geschulte politische Verteidiger zu stellen. 
A
	        

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Die Deutsche Zigarettenindustrie. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, 1910.
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