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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Aber allgemein gewinnt man den Eindruck, daß das Gericht 
davor zurückschreckt, Verfasser selbst zu verurteilen, 
Man ist bei den Buchhändlerprozessen dazu übergegangen, die 
Buchhändler an Stelle der Verfasser zu bestrafen, weil man davon 
ausgeht, daß die Oeffentlichkeit sie nicht kennt. Aber man hat 
gesehen, daß man auch hier auf harten Granit gebissen hat. Diese 
Prozesse haben ungeheures Aufsehen erregt und schwere Kritik her- 
vorgerufen. Es kam dazu, daß auch die demokratischen Kreise unzu- 
frieden wurden, Die Sache hat sich ausgeweitet zu der sogenannten 
„Vertrauenskrise der Justiz‘, und heute genießt die Justiz kein Ver- 
trauen mehr, man bekämpft sie. 
Ich bin also der Meinung, daß man im Gerichtssaal bei großen 
politischen Prozessen im Hinblick auf das Strafmaß nicht viel er- 
reichen kann. Das bürgerliche Klassengericht verurteilt den An- 
geklagten einer Linksorganisation als Klassengegner und beugt zu 
diesem Zwecke das sogenannte „Recht“ ganz willkürlich nach einer 
von vornherein feststehenden Klassenauffassung. Die Handlung des 
Prozesses ist demnach nur eine Demonstration gegen diese Willkür 
der Klassenjustiz, Diese Demonstration muß in der Oeffentlichkeit 
fortgesetzt werden, denn die breite Oeffentlichkeit ist das einzige, 
was die sich demokratisch gebärdende bürgerliche Klassenjustiz 
fürchtet, wie ich an verschiedenen Beispielen gezeigt habe, Eine 
gute Organisierung der Verteidigung vor Gericht in Verbindung mit 
einer Mobilisierung der öffentlichen Meinung kann der bürgerlichen 
Klassenjustiz einen schweren Stoß versetzen, jedoch ihre Beseitigung 
kann dadurch nicht erreicht werden. Sie wird erst fallen, wenn ihre 
Stütze gebrochen ist: die kapitalistische Gesellschaft. 
Schönhof-Oesterreich: 
In Oesterreich werden gegen Kommunisten und Redakteure im 
Vergleich zu den anderen kapitalistischen Ländern nicht solche harten 
Urteile gefällt, Es haben daher weniger diese Urteile die Arbeiter- 
schaft erregt, als die regelmäßigen Freisprüche der faschistischen 
Verbrecher, die tatsächlich bei Morden stattgefunden haben. Zu 
einem besonders empörenden Fall ist es gekommen bei Mancia 
Karniceu. In diesem Falle ist die Attentäterin von den Geschworenen 
verurteilt, dann unter dem Vorwand, daß sie krank sei, auf freien 
Fuß gesetzt worden, wo sie in ihrer Heimat als politische Agitatorin 
tätig gewesen ist. Dann hat der Vorsitzende des Gerichtes offen 
erklärt, daß es ungesetzlich sei, den Strafvollzug zu sistieren. Eine 
solche Erklärung hat natürlich keine praktische Bedeutung, wenn sie 
nicht durchgeführt wird. Ich weise auf diese Art von Fällen hin, 
weil ein solcher Fall die Juli-Erhebung in Oesterreich ausgelöst hat: 
die Freisprechung der Faschisten, der Mörder von Schattendorf. 
Nun stehen wir vor einer Serie von politischen Prozessen. Bisher 
sind nur die leichteren Fälle zur Aburteilung gelangt, während die 
schweren Fälle noch bevorstehen. Diese Prozesse haben jetzt schon 
eine Empörung hervorgerufen, die auch auf einen Teil der bürger- 
lichen Juristen übergegriffen hat, Es sind zahlreiche Anklagen wegen 
Erpressung erhoben, weil Arbeiter am 15, bis 16. Juli Automobile an- 
gehalten haben, und zwar lediglich zu dem Zwecke, um die Verwun- 
deten in die Spitäler zu fahren. Der Vorsitzende hat selbst erklärt,
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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