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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Es scheint, daß daraus die Schlußfolgerung zu ziehen ist, daß in 
erster Reihe sich unsere Rechtsanwälte nicht nur auf rein juridischem 
Terrain bewegen sollen, daß sie nicht die wirkliche politische Lage 
verbergen sollen, Sie müssen selbst einen Kampf für die Gesinnungs- 
freiheit der Angeklagten führen, und was besonders wichtig ist, bei 
einem Prozeß von einer gewissen Bedeutung muß die öffentliche Mei- 
nung organisiert werden, Nur auf diese Weise kann ein wirklich be- 
iriedigendes Ergebnis erzielt werden. 
Ein Pole: 
Die bedingte und vorzeitige Befreiung wird nur in Ausnahme- 
tällen und nur auf besonderes Gesuch hin angewandt, obwohl sie ge- 
setzlich vorgesehen ist. Gewöhnlich schlägt die Gefängnisadmini- 
stration dem Gefangenen vor, spezielle Gesuche an den Präsidenten 
einzureichen, obwohl sie weiß, daß dieser Vorschlag eine Beleidigung 
Kir den Gefangenen bedeutet. 
Die Verteidigung von Kommunisten übernehmen nur wenige 
Rechtsanwälte, da von einigen Rechtsanwaltskammern der Beschluß 
gefaßt wurde, diejenigen Rechtsanwälte aus dem Advokatenverein 
auszuschließen, die die Verteidigung von Kommunisten übernehmen. 
Es ist folgendes zu bemerken: 
1. Verhaftungen werden hauptsächlich auf Grund der Angaben 
von Agenten vorgenommen. 
” 2 Die Voruntersuchung wird nicht vom Untersuchungsrichter, 
sondern von der Polizei durchgeführt und dauert gewöhnlich 20 bis 
22 Monate, Es ist vorgekommen, daß ein Untersuchungsgelangener 
vier Jahre in Untersuchungslraft verbracht hat, . 
3, Die Untersuchungshaft wird nicht angerechnet, Die Richter 
können sie anrechnen, sind aber nicht dazu verpflichtet. - 
4. Als Zeugen vor Gericht figurieren fast ausschließlich Spitzel. 
Ein Deutscher: 
Ich möchte einmal an die Genossen aus den Balkanländern die 
Frage stellen, ob die großen Massendemonstrationen, die im Aus- 
lande abgehalten werden, in euren halbzivilisierten Staaten, wie ihr 
sie ja selbst nennt, und bei euren halbwilden Machthabern ihre 
Schuldigkeit tun oder nicht. Das ist wichtig, weil es bei uns Leute 
gibt, die angeben, noch „linker" als die Kommunisten zu stehen, 
und die behaupten, diese Demonstrationen haben gar keinen Einfluß 
auf die halbwilden Machthaber, Es ist interessant, zu erfahren, ob es 
so ist oder nicht. 
Welew-Bulgarien: 
Die Anfrage ist sehr wichtig und kann ganz kurz beantwortet 
werden, Die Balkangenossen werden die Sache bestätigen, Es ge- 
nügt, die bürgerliche Presse in den Balkanländern zu verfolgen, um 
zu sehen, wie empfindlich sich die Balkanbourgeoisie gegenüber allen 
diesen Demonstrationen im Auslande zeigt, Es wurde schon gesagt, 
und ich wiederhole: alle diese Delegationen, die nach dem Balkan 
kommen, sind eine solche Schmach für die Regierungen, daß sie jetzt 
sich gezwungen sehen, die Delegierten ganz einfach auszuweisen, 
Alle diese Intellektuellenkomitees, alle diese großen Arbeitermee-
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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