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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

tings, alle diese Proteste machen einen großen Eindruck. Kinmal sind 
es kleine abhängige Länder, und zum anderen fühlen sich die Re- 
gierungen, deren Kraft ohnehin erschüttert im‘ Lande ist, um so 
schwächer bei der Verfolgung der Arbeiter und Bauern, wenn sie 
auch: von außen bombardiert werden. Zum Beispiel das Intellek- 
tuellenkomitee in Paris ist, wie die Franzosen sagen, la bete noire, 
das ist die Pest, für die Regierungen, Die Balkanregierungen organi- 
sieren eine spezielle Konterpropaganda gegen unsere Aktionen. Ich 
bin sicher, daß der Genosse Köblös von der Tschechoslowakei aus- 
geliefert worden wäre, wenn nicht die internationale Aktion so stark 
gegen dieses Verbrechen protestiert hätte, Und ich benutze die Ge- 
legenheit, im Namen der Exekutive die Aufmerksamkeit der aus- 
ländischen Genossen, die in den verschiedenen Ländern arbeiten, 
besonders auf die Wichtigkeit dieser Demonstrationen zu lenken. 
Die Proteste an die Konsulate, die Depeschen an die Regierungen, an 
die Parlamente machen den größten Eindruck, Und ich wiederhole: 
es genügt, nur eine Nummer einer rumänischen oder bulgarischen 
Zeitung zu lesen, um zu wissen, was für eine große Bedeutung diese 
Demonstrationen haben, 
Bartoschek-Tschechoslowakei: 
Es wurde ganz richtig gesagt, ein Rechtsstaat im alten Sinne 
existiert eigentlich nicht mehr. Das heißt für uns, daß die Verteidi- 
gung der verfolgten Revolutionäre einfach eine Machtfrage ist, und 
daß wir die Sache von diesem Standpunkte aus betrachten müssen. 
Es ist sehr wichtig, wenn wir in den großen politischen Prozessen 
unsere Kräfte im Auslande mobilisieren, Tatsächlich hat das einen 
bedeutenden Einfluß, Ich kann darüber etwas sagen, weil ich die 
Möglichkeit gehabt habe, als Verteidiger von Wujowitsch und Kuso- 
wac in Jugoslawien und zweimal als Verteidiger von Boris Stefanow 
in Rumänien zu intervenieren. Ich habe Gelegenheit gehabt, zu sehen, 
wie diese Interventionen die Regierungskreise in Verlegenheit brin- 
gen. Als ich nach Jugoslawien kam, um mich für das Schicksal von 
Wujowitsch und Kusowac zu interessieren, habe ich anfangs bei der 
jugoslawischen Regierung — ich weiß nicht, war es aufrichtig oder 
nur vorgespiegelt — die anscheinend größte Bereitwilligkeit gefunden. 
Man sagte mir, der Ministerpräsident würde mich ganz sicher emp- 
fangen, er würde mir sogar dankbar sein, wenn ich mich persönlich 
überzeuge, daß das, was im Auslande über die Affäre geschrieben 
wurde, erfunden oder übertrieben sei, Aber ehe ich dazu kam, diese 
Intervention vorzunehmen, wurde ich polizeilich aus dem Lande aus- 
gewiesen, Ungefähr das gleiche geschah. in Rumänien, Es ist aber 
nicht ganz richtig, wenn man sagt, man kann als Ausländer vor einem 
rumänischen Gericht nicht als Verteidiger fungieren, denn zur Ver- 
teidigung im Prozeß Boris Stefanow und Genossen wurde ich zuge- 
jassen. Natürlich wurde der Prozeß in derselben Sitzung vertagt, 
man hat sich wieder so geholfen, Ich kam das zweite Mal nach 
Bukarest, ich bin wieder als Verteidiger anerkannt worden, aber 
auch diesmal erfolgte eine Vertagung. Und am Tage nachher wurde 
ich polizeilich angewiesen, das Land sofort zu verlassen, 
Ich hatte aber doch Gelegenheit gehabt, mit einigen Verhafteten, 
insbesondere mit Stefanow, persönlich zu sprechen, und er hat mir 
An
	        

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Le Crisi Industriali. Federazione italiana delle Biblioteche popolari, 1914.
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