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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Das Gefängnisregime
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

ziehung zu bessern. Wir arbeiten ımmer daran, weil wir wissen, 
daß die Zahl der Gefangenen nicht kleiner, sondern im Gegenteil 
immer größer wird, 
Wenn wir das, was unsere russischen Genossen geschaffen 
haben, durchführen wollen, müssen wir noch einen dornenvollen Weg 
gehen. Und dazu brauchen wir notwendig die IRH zur Betreuung 
der politischen proletarischen Gefangenen, Durch diese Betreuung 
wird der Gefangene gestützt und gestärkt, Er hat das Gefühl, daß 
er nicht verlassen ist, Er weiß, die IRH sorgt nicht nur für ihn, 
sondern auch für seine Frau und seine Kinder. Das ist ein Mittel, 
das Proletariat auf dem Siegeswege vorwärts zu treiben. 
Spiro-Rumänien: 
Wir haben jetzt ein Bild über das Gefängnisregime im sogenann- 
ten zivilisierten und kultivierten Westen bekommen, Sie haben ge- 
hört, daß Gesetz und Norm den Strafvollzug der politischen Ge- 
fangenen in diesem sogenannten zivilisierten Westen zu einer stän- 
digen und unbarmherzigen moralischen und körperlichen Qual ge- 
stalten, 
Ich will nun versuchen, Ihnen ein Bild zu entwerfen über das 
Gefängnisregime auf dem Balkan, an Hand der Beschreibung des 
Strafvollzugs in Rumänien. Ich will gleich bemerken, daß Dinge, 
die in Deutschland von Gesetzes wegen nicht nur gestattet, sondern 
sogar angeordnet sind, bei uns verboten sind. Das Gesetz, das aller- 
dings nur spärlich den Strafvollzug bedenkt, verbietet jede Art von 
Fesseln, Sie haben vielleicht schon. vom Karzer gehört. Auch der 
ist für Zivilgelangene verboten, er ist nur für Militärpersonen ge- 
stattet. Verboten sind auch Schläge und das Totschlagen und Ver- 
hungern, das täglich vorkommt, ist ebenfalls nicht reglementiert, 
Ich will Ihnen ohne Leidenschaft die Dinge schildern, die der Straf- 
vollzug in Rumänien für politische Gefangene vorsieht, Für poli- 
tische Gefangene sind die Strafen viel schwerer als für gemeine 
Verbrecher, In erster Linie hat der politische Gefangene von Anfang 
an — da ist kein Unterschied zwischen Untersuchungshaft und 
zwischen Zuchthaus —, wenn er sich nicht dagegen wehrt, Zwangs- 
arbeit zu leisten, Zum Wehren steht ihm als einzigstes Mittel der 
Hungerstreik zur Verfügung, Die Kommunistische Partei führt einen 
Kampf gegen diesen Hungerstreik. Sie versucht der Epidemie des 
Hungerstreiks Einhalt zu gebieten, Die Hungerstreiks brechen den- 
noch stets von neuem spontan aus, Die Genossen weinen förmlich, 
wenn man ihnen deswegen Vorwürfe macht. „Wir lassen uns schla- 
gen, demütigen, foltern und quälen, dann kommt aber ein Moment, 
wo wir nicht mehr können,” So ist die ewige Begleiterscheinung des 
Strafvollzugs in Rumänien der Hungerstreik, Es dürfte Ihnen aus 
den Zeitungsmeldungen, die auch nur sporadisch sein können, die 
Länge des Hungerstreiks der Revolutionäre Dobrotschanu und Gold- 
stein, wobei letzterer nach einem sechzigtägigen Hungerstreik nicht 
freiwillig, sondern unfreiwillig gestorben ist, bekannt sein. Die ru- 
mänischen Gefängnisdirektoren haben sich einen Humor hierfür zu- 
rechtgelegt und haben gesagt, wenn du schon über 25 Tage ge- 
hungert hast, dann hungere nur weiter, Einzelheiten über die Qualen 
des Hungerstreiks erübrigen sich wohl. Sie werden sich vorstellen 
können, was Hungerstreik bedeutet.
	        

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Encyklopädie Der Rechtswissenschaft. Duncker & Humblot [u.a.], 1904.
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