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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Das Gefängnisregime
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Ketten und Fesseln sind ebenfalls verboten. Im Gesetzbuch 
heißt es, im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung im Ge- 
fängnis kann der Direktor Strafmaßnahmen unter Berücksichtigung 
des Bildungsgrades des Gefangenen verhängen. Daran will ich eine 
kleine Episode knüpfen, die. ich selbst erlebt habe. Ich hatte die 
Ehre, von einem königlichen Major eine ganze Nacht hindurch miß- 
handelt zu werden. Am nächsten Tag kommt er in den Karzer ge- 
stürzt und sagte: „Ich wußte nicht, daß Sie Intellektueller sind, ich 
hätte Sie sonst nicht so mißhandelt.‘ Ich habe das begeistert zur 
Kenntnis genommen, denn ich sehe, der Bildungsgrad wird gewertet. 
Ich will nun zu den Ketten übergehen, Trotz des Verbots werden 
gerade den politischen Verbrechern Ketten und Fesseln angelegt. 
Wenn etwas davon bekannt wird, so sagt man, daß die Gefahr der 
Flucht besteht. Eigentümlich ist es aber, daß alle „auf der Flucht 
Erschossenen‘ ohne Ketten transportiert wurden. 
Ich möchte Ihnen nur einmal vergegenwärtigen, wie so ein Kar- 
zer aussieht. Stellen Sie sich einen standuhrähnlichen Kasten vor, 
in derselben Tiefe und Breite, Er erreicht die Höhe eines Menschen, 
der in diesen Kasten hineingepreßt wird, Er kann weder die Knie, 
noch die Arme, noch die Schultern bewegen. Durch ein kleines 
Löchlein kann er Wasser trinken, Es ist auch vorgeschrieben, ihm 
eine bestimmte Portion Maisbrot zu geben, Wenn der Wächter mild 
ist, dann stopft er ihm diese Portion in den Mund, gewöhnlich fällt 
es aber vorbei. Dort steht er eine Stunde, zwei Stunden, drei Stun- 
den, vierundzwanzig Stunden, einen Tag und eine Nacht, zwei 
Nächte, zwei Tage, sechs Tage, zehn Tage. Zehn Tage ist die Norm. 
Tag und Nacht, 24 auf 24 Stunden steht er da, ohne ein Glied rühren 
zu können, Die Füße schwellen an, es bilden ‚sich eitrige Wunden, 
im Winter frieren ihm die Füße am Zementboden an. Der Genosse 
Goldstein war während der vielen Monate unaufhörlich mit einer 
Pause von zwei Tagen in diesen Kasten gepreßt. Als Erschwerung 
der Strafe kommt das Maisbrot in Wegfall, Als weitere Erschwe- 
rung kommt hinzu, daß Nacht für Nacht besoflfene Offiziere und 
Unteroffiziere kommen, um ihren sadistischen Gelüsten zu firöhnen, 
ziehen Gefangene nackt aus und prügeln sie, Das sind Disziplinar- 
strafen im Rahmen des Wirkungskreises des Direktors, 
Wir gehen von Disziplinarstrafen, die ich mit Absicht zuerst 
angeführt habe, zu der Kost über. Heute ist in Rumänien das Tages- 
budget eines Gefangenen etwas höher als 8 Lei. Um sich zu ver- 
gegenwärtigen, was das heißt, will ich Ihnen sagen, daß man für 
20 Lei ein Kilogramm schwarzes Brot erhält, Für diese 8 Lei be- 
kommt der Gefangene also Tee — das ist heißes Wasser, das mit 
irgend etwas gefärbt ist und an Tee erinnert —; er bekommt zum 
Mittag Kartoffelsuppe — es ist das eine Suppe, die etwas faul an- 
mutet und in der einige Kartoffelschalen herumschwimmen. Er be- 
kommt zum Nachtmahl dieselbe Suppe; er bekommt außerdem ein 
dumpfschmeckendes Maisbrot. Der Herr Direktor ist der Mehl- 
lieferant. Er besitzt, dank seiner Ersparnisse, einen großen Teil 
Aktien des rumänischen Mühlenkonzerns. 
Etwas über die Krankheiten in den Gefängnissen, In den Ge- 
fängnissen sind 80 bis 90 Prozent aller Gefangenen mehr oder minder 
magen- und darmkrank, Es kommt auch häufig vor, daß die Ge- 
fangenen Magengeschwüre bekommen. Von einer Behandlung durch 
*o
	        

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The Agrarian System of Moslem India. Oriental Books, Munshiram Manoharlal, 1968.
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