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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Das Asylrecht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

hof will das Recht haben, die Auslieferung aller Revolutionäre, die 
in einem anderen Lande eine Unterkunft gefunden haben, von allen 
Ländern ohne Einschränkung fordern zu können, Die Gründung 
eines solchen internationalen Gerichtshofes bedeutet den Tod des 
Asyvlrechtes. 
Welew-Bulgarien: 
Zur Charakterisierung des Asylrechtes in Bulgarien will ich zu- 
nächst nur ein Beispiel geben: Italienische Genossen suchten in 
Bulgarien Zuflucht. Nun, die bulgarische Regierung hat sich keinen 
Zwang angetan und sie der faschistischen Regierung ausgeliefert, 
während die griechischen Falschmünzer ganz gemütlich in Bulgarien 
herumspazieren, ohne von jemanden belästigt zu werden. 
Eine interessante Frage wurde aber hier von Herzfeld berührt. 
Mit revolutionärem Elan, wie wir ihn vom Genossen Herzfeld seit 
langen Jahren kennen, sprach er Worte, die den Glauben aufkommen 
Jassen könnten, er sei gegen die These von Schönhoff über die Not- 
wendigkeit von legislativen Forderungen, Hier handelt es sich ge- 
wiß um ein Mißverständnis, Herzfeld ist kein Reformist, er macht 
sich also keine Illusionen, das ist klar, Das bedeutet aber nicht, daß 
man darauf verzichten müsse, Forderungen zu erheben, ein Gesetz- 
projekt vorzuschlagen, um mit diesen Forderungen unter den Massen 
zu arbeiten, für diese Forderungen zu kämpfen, 
Es ist klar, daß es ein schwerer Fehler der IRH wäre, wenn sie 
sagen würde: Da es eine Illusion ist, auf den guten Willen der bürger- 
lichen Regierungen zu hoffen, wollen wir nicht kämpfen, Im Gegen- 
teil müssen wir unsere Forderungen formulieren, damit sie die 
Massen aufgreifen und dafür kämpfen können, sowohl im als auch 
außerhalb des Parlaments, 
Ich bin aber auch der Meinung, daß die von Schönhoff formu- 
lierten Forderungen einige Bemerkungen erheischen. Obgleich auch 
er sich keine Illusionen macht, scheint es doch, als ob er zur Bour- 
geoisie sagen wollte, ich werde mich mit wenigem begnügen, Die 
formulierten Forderungen zeugen tatsächlich von einer viel zu großen 
Bescheidenheit. Ich glaube, daß die Frage in ihrem ganzen Umfange 
gestellt werden muß, Alles, was wir, was die Massen benötigen, 
müssen wir klar formulieren und auch im Parlament scharf zum Aus- 
druck bringen. Man darf sich nicht darauf beschränken, bescheidene 
und ungenügende Forderungen zu formulieren und zu sagen: In den 
kapitalistischen Staaten kann man nicht mehr verlangen. Ohne das 
Wenige, daß man eventuell bekommt, gering zu schätzen, muß man 
kämpfen sowohl im wie auch außerhalb des Parlaments, kämpfen um 
alles, was zum Asylrecht notwendig ist, Daher verdient auch der 
Gesetzentwurf, der von den Österreichischen Genossen vorgelegt 
wurde, von diesem Gesichtspunkte aus geprüft zu werden, 
Ferner eine andere Frage: Müssen wir auf alle Fälle einen Ge- 
setzentwurf einbringen, wenn das Asylrecht auch zeitweilig stark 
verletzt wird, obgleich das bestehende Gesetz oder die bestehenden 
Verordnungen dieses Recht grundsätzlich gewähren? Hat es in diesem 
Falle einen Sinn, ein neues Gesetzprojekt vorzulegen? Ist die heutige 
Lage für uns dann nicht günstiger, die uns erlaubt zu sagen: Das Ge- 
setz ist zwar vorhanden, aber es wird von euch verletzt. Ich nehme 
ein Beispiel: Als man in England den Generalstreik verhindern 
\C
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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