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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

. 152 —s 
oder Blanquets, welche mit der Firma versehen und nummeriert sind, 
um damit die Kontrolle zu erleichtern. Der Deponent reißt ein 
Blanquet heraus, füllt es aus unter Anführung des Namens des 
Empfängers, der darauf hin, sei es selbst, sei es durch einen Beauf- 
tragten bei der Bank die Erhebung erwirken kann. Die Bank ist zur 
Zahlung verpflichtet, so weit das Guthaben hierfür ausreicht und der 
Schein innerhalb der normierten Frist präsentiert wird. Sind auch schon 
frühere Beispiele solcher Anweisungen vorhanden, so haben sie sich doch 
hauptsächlich Ende des 17. Jahrhunderts in England zu allgemeiner Be- 
deutung entwickelt. Der Checkverkehr hat in der neueren Zeit besonders 
in England, dann in den Vereinigten Staaten, aber auch in Frankreich, der 
Schweiz u, s. w. eine außerordentliche Bedeutung erlangt, indem die 
Verfügung über das Guthaben hauptsächlich auf diesem Wege geschieht. 
Bestimmun- In England bedarf es nach dem Gesetze nicht eines baren Depots, 
zen en ang- oder sonstiger vorhergehender Deckung, aber es muß natürlich von 
“°  geiten der Bank dem Aussteller der entsprechende Kredit zugesagt 
sein. Mit anderen Worten die Bank eröffnet ihm einen Nebenkredit 
und stellt mit diesem das erforderliche Guthaben zur Deckung her. 
Wirtschaftlich kommt dieses natürlich auf das Gleiche hinaus. 
Der Check lautet auf Sicht, d. h. er ist in dem Momente der 
Präsentation fällig und zu honorieren; eine Fälligkeitsbestimmung darin 
ist unzulässig. Der Check kann nach englischem Rechte auf einen 
Namen oder auf den Inhaber lauten, der erstere wird durch Indossament, 
also auf der Rückseite übertragen. In der Regel wird bei Checks, 
die an demselben Orte fällig sind, die Präsentation an dem nächsten 
Tage nach Empfang verlangt. Soll der Check nur von einem Bankier 
zur Einlösung präsentiert werden dürfen, wie das in England sehr 
häufig verlangt wird, so wird er kreuzweise durchstrichen. 
In Deutschland fehlt es noch an einem Checkgesetze, es ist des- 
halb noch die Handelsgewohnheit im Checkverkehr und die Gerichts- 
praxis im Zweifelsfalle maßgebend, soweit nicht andere gesetzliche Be- 
stimmungen darauf Anwendung finden. 
Der Check ist für den Deponenten das bequemste Mittel, Zahlung 
zu leisten, und vielfach sicherer als die Zahlung in barem Gelde, Er 
ist in der Lage in jedem Momente, wo Forderungen an ihn heran- 
treten, diesen zu genügen, und die erweiterte Anwendung des Check 
würde in Deutschland am meisten dazu beitragen, das verbreitete 
Borgsystem zurückzudrängen. Auch bedeutende Summen können ver- 
mittels des Checks mit wenig Strichen auf einem Blatt vollzogen 
werden. Die Londoner Bank hatte schon einen Check von Vanderbilt 
mit 1,2 Mill. Pf. St., von der chinesischen Regierung von 1,7 Mill. Pf. St. 
zu honorieren, 
So lange der Checkverkehr sich noch nicht allgemein eingebürgert 
hat, haben die Checks für den Empfänger, namentlich in großen 
Städten ihre Unbequemlichkeit, da sie dieselben erst der Bank präsen- 
tieren müssen, um das Geld zu erhalten; zumal, wenn ihnen nur eine 
kurze Umlaufsfrist bestimmt ist. Daher haben sich auch in Deutsch- 
land die Checks bisher nicht allgemeiner einbürgern können, weil immer 
noch ein übergroßer Teil der Geschäftsleute ihre eigenen Kassenbalter 
sind, und dies noch mehr bei Rentiers ete.. der Fall ist. In England 
und den Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo jeder wohlhabende 
Mann Kunde einer Bank ist, ist die Zahlung in Checks auch für den 
Empfänger die angenehmste, weil er dieselben nicht selbst zur Fin-
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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