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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

382 Zweites Buch. Die gefellschaftliche Verfassung der Volkswirxtschaft. 
Geschäft die ganze Gesellschaft gleichmäßig die Ursache, die Ordnerin des Betriebes sei; 
es ist dort ein Meister, hier ein Kaufmann oder Techniker, ein Kapitalist oder eine 
Gruppe von solchen; der Geselle hat dort, die Arbeiter haben hier, so bedeutsam ihre 
Intelligenz, ihr technisches Können auch ist, doch mehr nur eine passive Rolle, sie führen 
die Gedanken anderer aus. Und so weit es wahr ist, daß in den immer gröoͤßer 
werdenden Geschäften und ihren Formen ein eigentlich gesellschaftlicher Prozeß sich uns 
offenbare, insoweit ist auch der Verteilungsprozeß ein gesellschaftlich geordneter und wird 
es täglich mehr. Daß er heute noch vielfach unvollkommen sei, die Spuren veralteter 
Einrichtungen oder des Übergangs in eine neue Zeit an sich trage, durch Sitte und 
Recht, durch gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung vollkommener zu gestalten 
sei, leugnen wir nicht nur nicht, sondern betonen wir mit aller Energie. Wir leugnen 
nur, daß durch diese Mißstände die Unhaltbarkeit alles privaten Kapitaleigentums 
bewiesen sei. Wir behaupten, daß es bis jetzt von niemandem nachgewiesen sei, wie 
ohne dasselbe die Menschen heute zu Fleiß und Anstrengung, zu Sparsamkeit und 
Kapitalbildung, zu kühnen Versuchen der Produktionsverbesserung veranlaßt würden. 
Wenn heute die großen Vermögen in erster Linie in den Händen glücklich 
operierender Händler und Großunternehmer, Bankiers und Gründer sich sammeln, so 
ist eben die Frage, ob ihre großen Gewinne mehr Folge außerordentlicher Talente und 
seltener Leistungen oder Folge von Zufällen und Konjunkturen, von künstlichen oder 
thatsächlichen Monopolen oder gar von unredlichen Mitteln sind. Und glatt, allgemein 
läßt sich hierauf weder mit ja, noch mit nein antworten. An die erstere Alternative 
glaubt die Geschäftswelt, zu letzterer neigen die socialistischen Schriftsteller, oft auch das 
große Publikum. Die Wahrheit wird in der Mitte liegen. Es wird jede Einschräukung 
der Möglichkeit unreellen Erwerbes ein sittlicher und socialer Fortschritt fein, während 
das größere Eigentum für das größere Talent und die höhere Leistung doch, soweit fie 
ehrlich und anständig verfahren, von keinem Vernünftigen ernstlich beanstandet werden 
kann. Nur darum kann es sich handeln, die Wege zu finden, um den maßlosen 
Monopolgewinn einzuschränken oder zu beseitigen, die Erwerbsarten nach Seite des Rechts 
und der Geschäftssitten, eventuell durch bestimmte Schranken des Gelderwerbs so zu 
gestalten, daß nicht zu viel rohe Emporkömmlinge und Protzen, nicht zu viele unanständige 
Wucherer und gewissenlose Spekulanten sich als die maßgebenden Spitzen der Gesellschaft 
ühlen oder gar Gemeinde und Staat beherrschen können. 
Jedenfalls aber lassen sich zwei Reihen von Thatsachen und Überlegungen an— 
führen, die für den historisch Denkenden jede Wahrscheinlichkeit beseitigen, daß das private 
Eigentum am Erwerbskapital im socialistischen Sinne überwiegend oder ganz beseitigt 
werden könnte. Es handelt sich einerseits um die psychologisch-sittengeschichtlichen Vor— 
gänge, die heute unser Erwerbsleben begleiten, andererseils um die Rechisformen, in 
denen das Kapitaleigentum heute mehr und mehr auftritt. 
In ersterer Beziehung möchten wir betonen, daß die unteren Klassen nur in dem 
Maße sich wirtschaftlich heben können, wie sie selbst diejenigen wirtschaftlichen Eigen— 
schaften des Fleißes, des Sparens, der Kindererziehung, des Zurücklegens für die Kinder 
sich erwerben, wie sie heute als Folge des Eigentums, des Darlehens, der Geld- und 
Kreditwirtschaft die höheren und mittleren Klafsen auszeichnen. Nur indem der Arbeiter, 
der Handwerker, der Bauer rechnen, buchführen, kalkulieren lernt, alle Preise kennt und 
verfolgt, kurz in gewissem Sinne ein Geschäftsmann wird, kann er dem Druck der Über— 
legenheit der heutigen Kaufleute und Unternehmer sich entziehen. Nur Menschen, die 
fähig geworden sind, EKigentum sich zu erarbeiten, es richtig zu verwalten und ihren 
Kindern entsprechende Gewohnheiten einzuimpfen, sind auch fähig, Eigentumsanteile an 
einem genossenschaftlichen, gemeindeartigen oder staatlich gemeinsamen Besitz richtig zu 
gebrauchen, sofern und soweit die weitere Entwickelung Derartiges bringt. Vom Drucke 
der Besitzlosigkeit läßt sich der heutige und zukünftige städtische und gewerbliche Arbeiter 
nur vereinzelt noch durch ein eigenes Häuschen oder ein eigenes Garten- und Ackerstück, 
aber ziemlich allgemein bei rechter Erziehung und Entwickelung durch einen Anteil, eine
	        

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