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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die Notwendigkeit des individuellen Kapitaleigentums. Das Erbrecht. 388 
verzinsliche Forderung an eine Sparkasse oder eine Genossenschaft, durch ein Inhaber— 
papier irgend welcher Art befreien. 
Und damit sind wir beim zweiten Punkt: ein steigender Teil alles Kapital- und 
Grundeigentums geht heute in Forderungs- und Anteilrechte von Aktionären, Genossen⸗ 
schaftern, Pfandbrief- und Sparkassenbuchinhabern, von Hypotheken⸗, Staats⸗ und 
Gemeindegläubigern über. Aus dem realen wird eine Art Buch- oder Papiereigentum, 
das gewiß neue Mißstände und sociale Gefahren erzeugt, in seiner Geteiltheit aber allen 
Kreisen der Gesellschaft, auch den untersten zugänglich ist. Die hieher gehörigen Ein— 
richtungen sind nicht denkbar ohne den Mechanismus der Wert- und Preisbildung sowie 
ohne das Institut des verzinslichen Darlehens; sie bringen aber einen immer größeren 
Teil des produktiven Kapitals aus Privathänden in die thatfächliche Verwaltung von 
Staat, Gemeinde, öffentlichen Korporationen, halböffentlichen Anstalten, Gefellschaften 
und Genossenschaften. Die Ausbildung der entsprechenden socialen Organe, die diese 
Art gemischten, nach der Rentenseite individualistischen, nach der Verwaltungsseite 
gemeinsamen Eigentums verwalten können, ist die Vorausfetzung des Fortschrittes nach 
dieser Richtung. Wir kommen darauf in anderem Zusammenhang zurück. Nur daran 
sei erinnert, daß jede solche Organisation in gewisser Weise schwerfällig ist, Betrug und 
Unterschleif erzeugen kann, auf zahlreiche Schwierigkeiten stößt, die in der Familienwirtschaft 
und der herrschaftlichen Privatunternehmung fehlen. Daher werden die Fortschritte 
auf diesem Gebiete immer langsame sein. Aber ebenso unzweifelhaft ist, daß damit der 
formale Weg angebahnt ist, auf dem das kollektive Eigentum der Zukunft sich aus— 
dehnen wird. Das rententragende Bucheigentum ist der Demokratisierung fähig; seine 
Mißbräuche und seine zu ungleiche Verteilung können bis zu einem gewissen Grade 
durch Sitte und Recht verbessert werden; durch Regulierung der zulässigen Erwerbsarten, 
durch gerechtere Einkommensverteilung, durch successives Steigen des Lohnes und successives 
Sinken des Zinsfußes kann die künftige Eigentumsverteilung eine gerechtere und gesündere 
werden, ohne daß die segensreichen Folgen des Eigentums für individuelle Freiheit und 
für wirtschaftliche Erziehung verschwinden. 
130. Das Erbrecht. Ehe ich nun aber versuche, kurz die Ergebnisse der 
geschichtlichen Betrachtung zusammenzufassen, sei ein Wort über die Erblichkeit alles 
privaten Eigentums hier eingeschaltet. 
Die Erblichkeit alles Eigentums hat ihren Ursprung in der Familienverfafsung. 
Die ältere Familie hatte wirtschaftlich eine durch Generationen hindurch fortgesetzte 
Existenz. Die aus der Familie hinaus heiratenden Töchter hatten ursprünglich kein 
Erbrecht, so wenig wie Söhne, die mit einer gewissen Ausstattung das Elternhaus 
verlassen hatten und „abgeschichtet“ waren. Die beim Tode der Eltern vorhandenen Kinder 
setzten ungeteilt die Wirtschaft fort. Niemandem konnte einfallen, ihnen die Habe zu 
nehmen, delche die Grundlage ihrer Wirtschaft war. Später, mit dem steigenden Besitz 
und dem erwachenden Individualismus forderte jedes Kind einen gleichen Erbteil, foweit 
nicht im Gesamtinteresse der Familie oder des Staates einzelne Kinder bevorzugt wurden. 
Jevenfalls aber wird, wo heute ein gesundes und kräftiges Familienleben vorhanden 
ist, überall das Erbrecht der Kinder als etwas Gerechtes und Selbstverständliches an— 
gesehen; jedermann sieht, daß dieses Erbrecht ein wichtiges Mittel des wirtschaftlichen 
Forischrities ist; gerade die fähigen und kräftigen Eltern werden zur höchsten Anspannung 
ihrer Kräfte am meisten dadurch veranlaßt, daß fie ihren Kindern eine bessere Stellung 
erwerben wollen. Der wichtigsie Teil der Motive, die heute Fleiß, Anstrengung und 
Kapitalbildung erzeugen, wäre stillgestellt, wenn das Erbrecht der Kinder wegfiele. 
Das Erbrecht entfernterer Seitenverwandten dagegen wird in dem Maße als ein 
Überlebsel aus der Zeit der alten Sippen- oder patriarchalischen Familienverfassung 
erscheinen, wie die moderne kleine Familie fiegt, die Verwandtschaftsbeziehungen zu 
entfernteren Verwandten verblassen. 
So natuürlich nun aber das Erbrecht der Kinder allen Kulturvölkern seit langer 
Zeit erschien, so mußte doch, sobald der Besitz etwas größer und ungleicher geworden 
dar, das exerbte Eigentum in anderem focialen Licht erscheinen als das selbst erworbene.
	        

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Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
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