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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

Metadata: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1896404200
Document type:
Multivolume work
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896404294
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236881
Document type:
Volume
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
Leipzig [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904
Scope:
1184 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Öffentliches Recht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

55 
Volkswirt- gleichung mit anderen Gegenständen herangezogen, und damit der 
schaftliche Wert derselben zum Ausdruck gebracht wird, Hierdurch hat es eine 
Funktionen, „94a bedeutsame Funktion im wirtschaftlichen Leben übernommen, und 
wird noch unentbehrlicher wie das Längen- und Gewichtsmaß. Außer- 
dem dient es als Sparmittel, indem die überschüssigen Vorräte in 
dasselbe umgewandelt und als Reserve aufbewahrt werden. Erst durch 
ein gutes Sparmittel kann auf primitiver Stufe der Kultur die Kapitals- 
bildung vor sich gehen und wird die Bevölkerung daran gewöhnt, nicht 
jeden reichlichen Vorrat zu vergeuden, sondern den Wert in das all- 
gemeine Tauschmittel umzusetzen und damit Vorsorge für die Zukunft 
zu treffen. Schließlich dient der Gegenstand noch als Leihmittel, 
indem dem Schuldner damit die Möglichkeit gegeben ist, Sich diejenigen 
Gegenstände zu verschaffen, deren er bedarf, auch wenn der Darleiher 
ihm diese selbst nicht verabfolgen kann. ; 
Ein Gut, welches diese vier Funktionen thatsächlich übernimmt, wird 
volkswirtschaftlich als Geld anzusehen sein. Und wir sahen, daß, schon 
vevor der Staat derartig entwickelt ist, daß er in das wirtschaftliche Leben 
\«ntensiv eingreift, sich in der erwähnten Weise das Geld ausbildete. Wo 
'ndeß ein Staat im modernen Sinne vorhanden ist, wird Geld nur durch 
nen Gesetzesakt geschaffen, indem das allgemeine Tauschmittel zum 
gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt wird. Jeder muß sich die Tilgung 
einer Schuld mit diesem gesetzlichen Zahlungsmittel gefallen lassen, und 
ein Jeder darf mit diesem Gegenstande seine Schulden tigen. Erst 
Jurch die gesetzgeberische Sanktion erhält der Gegenstand die Eigen- 
schaft, die ihn für die erwähnten Funktionen völlig geeignet macht. Die 
Staatsgewalt ist erfahrungsgemäß dadurch auch in der Lage, Gegen- 
stände in Geld zu verwandeln, welche durch ihre sonstigen KEigen- 
schaften sich in keiner Weise dazu eignen. Es hat Ledergeld gegeben, 
noch gegenwärtig giebt es Papiergeld. Die staatliche Verfügung kann 
unter Umständen dem Zettel die Eigenschaft verleihen, die ihn zum 
allgemeinen Tauschmittel geeignet macht. Er wird willig von Jedem 
genommen, er hat dadurch die allgemeine Absatzfähigkeit erlangt, welche, 
wie wir sahen, die Voraussetzung für ein allgemeines Tauschmittel 
bildet. Doch zeigt die Erfahrung, daß die Macht des Staates in 
dieser Beziehung eine beschränkte ist, und er nicht beliebig schalten kann. 
Anforderun- Um höheren Ansprüchen zu genügen, muß das als Geld dienende 
PR ade das Gut folgende Eigenschaften haben: 1. allgemein anerkannten Wert be- 
””"°- sitzen, denn nur ein Gut, das überall geschätzt wird, kann nach dem 
vorher Gesagten überhaupt als "Tauschmittel dienen. 2. In einem 
kleinen Volumen infolge großer Seltenheit einen hohen Wert repräsen- 
tieren, um auch für entfernte Gegenden als Zahlungsmittel dienen zu 
können. Eben deshalb sieht man sich genötigt, mit Entwickelung der 
Volkswirtschaft wie der Wohlhabenheit, welche fortdauernd höhere 
Zahlungen beanspruchen, zu einem immer wertvolleren Metalle als 
Münzmetall überzugehen, um dieser Anforderung in besserer Weise zu 
genügen. 3, Muß der Gegenstand teilbar sein, ohne seinen Wert ein- 
zubüßen, damit er sowohl in größeren wie in kleineren Stücken als 
Tauschmittel dienen kann und damit den mannigfaltigen Anforderungen 
zur Zahlung für größere und kleinere Werte zu genügen vermag, 
4. Muß er sich leicht aufbewahren lassen, ohne dabei im Werte ein- 
zubüßen, um als vollkommenes Sparmittel gebraucht werden zu können, 
Es giebt erfahrungsgemäß keinen Gegenstand, der diesen An- 
sprüchen in einem höheren Maße zu genügen vermag, als die Edel- 
Pdelmetalle-
	        

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Der Weltverkehr Und Seine Mittel. Verlag von Otto Spamer, 1913.
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