Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 2)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 2)

Multivolume work

Identifikator:
1896404200
Document type:
Multivolume work
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896404294
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236881
Document type:
Volume
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
Leipzig [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904
Scope:
1184 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Öffentliches Recht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (1.1915)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie
  • Index

Full text

123 — 
Kosten bei dem Kreditgeschäfte vermieden werden müssen. Die 
Kreditierung wird daher nur stattfinden, wo dem Gläubiger die Person 
äes Schuldners genau bekannt ist, und dessen Verhältnisse genügend 
übersehen und kontrolliert werden können. Das ist vor allem bei 
dem kaufmännischen Verkehre der Fall, wo die Kreditierung auf 
einige Wochen oder Monate geschieht, fortdauernd Rückzahlungen 
erfolgen und nach kurzer Zeit ein neues Kreditgeschäft Platz greift. 
Wo die miteinander in Geschäftsverbindung stehenden Kaufleute ihre 
Verhältnisse genau gegenseitig zu übersehen vermögen, und ebenso 
die Banken die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden, die bei ihnen ein 
Kontokorrent haben, genau verfolgen können, genügt der Schuldschein 
in Wechselform, während der Realkredit viel zu zeitraubend, um- 
ständlich und kostspielig ist. Wer dagegen einem Grundbesitzer ein 
Darlehn auf 10 oder 20 Jahre oder gar unkündbar überläßt, wie es 
ron unseren landwirtschaftlichen Kreditanstalten geschieht, dem ge- 
aügt die persönliche Garantie des Schuldners nicht, dessen Zahlungs- 
fähigkeit durch Krankheit oder durch den Tod aufgehoben werden 
kann. Hier muß zu der persönlichen eine sachliche Sicherheit hinzu- 
zefügt werden, wie es durch die Verpfändung des Grundstücks ge- 
schieht. Da es sich hier um ein Darlehn auf längere Zeıt handelt, 
kann auch die Eintragung der Hypothek kein Bedenken erregen, 
auch wenn sie Monate in Anspruch nimmt und nicht unbedeutende 
Kosten verursacht. die sich nun anf Dezennien verteilen. 
8 39. 
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kredits. 
1. Der Kredit liefert für Zahlungen in größeren Summen und an a 
entferntere Plätze in Noten, Schecks, Wechseln ein weit vollkommeneres im Tokalen 
Zahlungsmittel als die klingende Münze und erspart dadurch im Ver- Verkehr. 
kehre Zeit, Unkosten und Arbeit. Diese Vorteile treten bereits im 
Binnenverkehre zutage, wo für größere Summen, wie sie heutigen Tages 
fortdauernd vorkommen, von Hunderttausenden bei einem Guts- oder 
Hauskauf, bei dem Umsatz des Fabrikanten und der Kaufleute die 
Barzahlungen große Schwierigkeiten, langwierige Arbeit des Auszahlens 
und erhebliche Kosten des Transports verursachen würden. Dies trat 
auch besonders zutage bei der Milliardenzahlung Frankreichs an 
Deutschland, wo nur ein kleiner Teil, gegen 600 Millionen, in klin- 
yender Münze (273 Mill. Frks. in französ. Gold, 239 Mill. Frks. in 
französ. Silber, 105 Millionen in deutschen Münzen und Noten, die 
zum großen Teil während der Okkupation von dem Militär auf fran- 
zösischem Boden ausgegeben waren) entrichtet wurde, die Zahlung 
mehrere Wochen in Anspruch nahm, und ein Extrazug nötig war, 
um die Summe von Straßburg nach Spandau zu befördern. 125 Mill. 
wurden in französischen Noten gezahlt, 700 Mill. von einem Konsor- 
tium von 55 Bankiers aufgebracht und durch Anweisungen auf Banken 
oeglichen, 1774 Mill. sind in Wechseln gezahlt, welche die französische 
Regierung im In- und Auslande angekauft hatte, 1773 Mill Frks, 
durch französische Staatsobligationen gedeckt, der Rest von 325 Mill. 
kam auf die Elsaß-Lothringische Eisenbahn in Anrechnung. Die 
ganze Summe bar zu entrichten, würde mindestens ein Dezennium 
in Anspruch genommen haben und wäre auch dann ohne die aller- 
yrößten Verkehrsstörungen nicht durchzuführen gewesen, während sie
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Obligatorische Krankenversicherung. Internationales Arbeitsamt, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.