thumbs: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

74 II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 
Scholle hat auch ihren Mann durchaus ernährt. Ein verarmtes 
Proletariat finden wir nirgends. Der Ertrag des Landbaus 
kam in den meisten Distrikten wohl mehr dem Bauern als dem 
Grundherrn zu. 
Man könnte den Grund für die milde Behandlung der ab- 
hängigen Leute und die scheinbar einer Gleichgiltigkeit ent- 
stammende Überlassung guter Besitzrechte an sie lediglich darin 
sehen wollen, daß die Reizmittel zu stärkerer Anspannung ge- 
fehlt hätten, wie sie etwa in lockendern Absatzverhältnissen für 
die landwirtschaftlichen Produkte liegen. Allein abgesehen da- 
von, daß es an solchen doch keineswegs ganz gefehlt hat, der 
Vergleich mit andern Völkern, bei denen tatsächlich derartige 
Reizmittel nicht vorhanden waren und die trotzdem ihren Bauern- 
stand ungünstiger stellten,!) lehrt uns, daß wir die Erklärung 
noch auf andern Wegen zu suchen haben. Die allgemeine recht- 
lich sicherere Stellung des deutschen Bauern, der Schutz, den er 
in der deutschen Gerichtsorganisation und in der Einrichtung 
des Weistums besaß, das Rechtsbewußtsein und der Billigkeits- 
sinn des Deutschen, endlich die leidliche Behauptung der staat- 
lichen Rechte in staatlicher Hand (der damit gegebene Wider- 
streit zwischen Landesherrn und Grundherrn)?) kommen hier 
in Betracht. 
Als einen Widerspruch gegen die günstige Auffassung von 
der Lage des deutschen Bauernsstandes, die wir hier vertretens), 
1) Es sei an die slawischen Völker erinnert. Archiv für Sozial- 
wissenschaft 24, S. 434 ff. (mit weiteren Literaturangaben): . die 
deutschen Bauern standen im Mittelalter besser als die ungarischen. 
Dopsch, Karolingerzeit 1, S. 196. Territorium und Stadt S. 224, 
Anm. 1. Vgl. auch Archiv a. a. O. S. 23. - 
2) Vgl. mein „Territorium und Stadt“ S. 12. Zeitschr. f. Sozial- 
wissenschaft 1904, S. 387. Th. Knapp, Beiträge zur Rechts- und 
Wirtschaftsgeschichte des deutschen Bauernsstandes S. 371. 
s) Über die Lage des Bauernstandes im ausgehenden Mittelalter 
sind mehrfach günstige Urteile gefällt. Vgl. z. B. Riezler, Geschichte 
Baierns III, S. 786 ff. (mit Hinweis auf die günstige Schilderung 
Aventins). Janssen-Passtor, Geschichte des deutschen Volks seit dem 
Ausgang des Mittelalters I, 19. u. 20. Aufl. S. 384 ff. führt viele
	        
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