Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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B.  Betriebskosten.

Brennstoff  mit  Zuschlag  für  Anheizen  und  Abbrand  .  .  .

Mk.  5  200,—

Instandhaltung,  Reparaturen  .  .

952,-Schmieröl,

  Putzmaterial

„  1160,-Speise-

  und  Kühlwasser  .

„  144,-Bedienung



„  1800,—

Feuerversicherung,  1,4  %o

„  51,-Reinigung,

  Revision  ...

„  190,-Abschreibung:

  Maschinen  7  %  v.  Mk.  22  900

,.  1600,—

Gebäude  2*/ 0  v.  Mk.  13250

„  265,-4%

  Verzinsung  des  Anlagekapitals.  .  .

„  1446,-Beleuchtung



»  H2,—

Summe

Mk.  12  920,—

Betriebskosten  für  1  PS.-Stunde  3,56  Pfg.

II.  ay)  Bedienungskosten  (Maschinist,  Heizer)  sind  am
größten  bei  Dampfmaschinen  wegen  der  Kesselwartung,  am  geringsten
bei  elektrischen  Betrieben.  Bei  Gasmotoren,  welche  nicht  die  ganze
Arbeitskraft  des  Wärters  beanspruchen,  ist  die  auf  andere  Arbeiten
verbrauchte  Zeit  von  den  Bedienungskosten  abzurechnen.  Dagegen
müssen  bei  großen  Anlagen  die  Löhne  der  Hilfsarbeiter  (für  Anfuhr
der  Kohle,  Abfuhr  der  Asche)  sowie  die  Gehälter  besonderer  Beaufsichtsbeamten,
  z.  B.  der  Ingenieure,  des  Maschinenmeisters  eingerechnet ­
  werden.
II.  aß)  Besondere  Ausgaben,  die  den  Kraftkosten  imgezählt ­
  werden  müssen,  sind  beispielsweise:  .Versicherung  der  Anlagen, ­
  Reinigung  des  Kessels,  der  Schornsteine,  Gebühren  für  Kesselrevision, ­
  Ersatz  an  Glühlampen.  Überdies  gehören  hierher  die  Miete
für  die  Unterbringung  der  Kraftmaschine  in  fremden  Räumen,  Grundstücksteuern, ­
  sonstige  Abgaben  und  Bureaukosten.
H.  b)  Indirekte  Kosten:  Bei  der  Verzinsung  ist  der
gesamte  Kapitalwert  der  Anlage  zu  berücksichtigen.  Für  die  Höhe  des
Prozentsatzes  ist  der'  landesübliche  Zinsfuß  einer  Geldkapitalanlage
maßgebend,  oder  auch  die  Verzinsung,  welche  man  den  Geldgebern
bezahlen  muß.  Der  Anteil  der  Betriebskraft  an  den  allgemeinen
Unkosten  (z.  B.  äußere  und  innere  Beleuchtung  des  Maschinenraumes
und  der  Gebäude,  Rollbahnkosten  u.  a.)  ist  nach  den  allgemeinen
Grundsätzen  über  die  Verteilung  der  Generalkosten  zu  berechnen.
Die  Abschreibung  maschineller  Anlagen  ist  abhängig  von
der  Lebensdauer;  diese  i  wieder  wird  beeinflußt  durch  Inanspruchnahme, ­
  Mehrbelastung,  Druck  usf.  Maschinen,  die  Tag  und  Nacht
arbeiten,  werden  selbstverständlich  mit  einem  höheren  Prozentsatz
abzuschreiben  sein  als  solche,  welche  nur  einige  Stunden  des  Tages
arbeiten.  (Vgl.  §  53  ff.)
            
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