Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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a) Grundkosten: 
1. Werkstoffkosten 
2. Arbeitskosten 
3. Sonderkosten 
b) Ergänzungskosten: 
d. h. allgemeine Kosten für die Produk 
tion und die Produktionsbereitschaft 1 * ) 
c) Absatz- und Handlungskosten: 
d. h. allgemeine Kosten für den Verkauf, 
für die Verkaufsbereitschaft und die Ge 
samtunternehmung *) 
d) Besondere Verkaufskosten 
wie Versandfracht, Rabatt usf. 
e) Reingewinnzuschlag 
auf die Summe a-t-b-(-c 
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Nach dieser vorläufigen summarischen Zusammenstellung ist 
der Begriff Selbstkosten der weitere,; jener der Erzeugungskosten der 
engere. Die Selbstkosten bilden quasi den kaufmännischen Wert 
und die Grundlage für den Verkehrswert, die Herstellungskosten 
stellen den produktionstechnischen Wert des Erzeugnisses dar. Schon 
daraus folgt, daß bei der Ermittelung der Selbstkosten Kaufmann 
und Techniker mitzuwirken haben. 
§ 4. Über das Schema der Selbstkosten ist mau sich ziemlich 
einig. Meinungsverschiedenheiten bestehen nur hinsichtlich der Zu 
teilung einiger Ausgaben und Verluste zu den Unkosten und die 
Bestimmung dieser Begriffe sowie die Gruppierung der einzelnen 
Unkosten. Die Formulierung: zu den Unkosten zählt man alles, 
„was man nicht als Lohn oder Material verrechnen oder als Neu 
anschaffung auf Inventarkonto verbuchen kann“,; ist schon für die 
Eisengießerei nicht stichhaltig, für die diese Formulierung aufge 
stellt wurde 3 ). Ob sich eine allgemein gültige, zweifelsfreie Be 
griffsbestimmung finden läßt, ist fraglich. Wir verstehen unter 
Unkosten alle Ausgaben, Leistungen und Verluste, die 
bei der Einzelkalkulation nicht unmittelbar in 
Rechnung gestellt werden können. Dabei ist es gleich 
gültig, ob die Unkosten mit der Erzeugung oder mit dem Absatz 
in unmittelbarer enger Beziehung stehen (Fäbrikations- und 
direkte Absatzunkosten) oder nicht (allgemeine Unkosten der Er 
zeugung und des Absatzes). 
') Einschließlich der durch Abnutzung gerechtfertigten Abschreibungsbeträge 
auf die Produktionsmittel. 
! ) Einschließlich der Abschreibungen auf die Vertriebsmittel und der über 
mäßigen Abschreibungen, sofern sie in toto in der Selbstkostenermittelung ein 
gerechnet werden und nicht teilweise aus dem Bruttoverkaufsgewinn genommen 
werden. 
3 ) Winkler, Eisengießerei, S. 43; dagegen Leber, a, a. 0. Seite 17.
	        
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