Object : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Der  abgesehriebene  Wert  10  Jahre  nach  Vornahme  der  Verbesserung ­
  ist:
(19  000-1000)  35 ^- 1 - ()  +  1000  =  etwa  Mk.  13,850.
OO  "
Ohne  Yerbesserung  wäre  der  abgeschriebene  Wert  für  den  gleichen
Zeitpunkt:
5F,  OF.
(22  000—1000)  --  4-1000  =  Mk.  7000.
Wo  die  fortschreitende  Technik  solche  Ergänzungen  und  Verbesserungen ­
  wiederholt  nötig  macht,  empfiehlt  sich  die  Abschreibung
vom  Anschaffungswert,  wodurch  die  Ergänzung  u.  ä.  rascher  amortisiert ­
  wird.
VI.  Bisher  wurden  nur  die  regelmäßigen  jährlichen,  ordentlichen ­
  Abschreibungen  behandelt.  Es  sind  teils  notwendige,  teils
übermäßige,  freiwillige  Abschreibungen.  Außerordentliche,
einmalige  Abschreibungen  bilden  keinen  Selbstkostenbestandteil,
  gleichgültig,  ob  besondere  Ereignisse  oder
Verhältnisse  eine  außergewöhnliche  Wertminderung  zur  Folge  haben,
oder  ob  nachträgliche  Entdeckung  von  Schätzungsfehlern,  eine  nachträgliche ­
  Korrektur  der  bisherigen  regelmäßigen,  aber  zu  niedrig
bemessenen  Abschreibungen  rechtfertigen,  d.  h.  zur  Beseitigung  einer
Überbewertung  dienen,  oder  ob  andere  Gründe  vorliegen,  beispielsweise, ­
  ob  durch  übermäßige  einmalige  Abschreibung  eine  entsprechend ­
  hohe  Gewinnrücklage  zu  schaffen  ist.  Außerordentliche
Abschreibungen  gehen  zu  Lasten  des  Reingewinns,  sind  außerordentliche ­
  Verluste,  die  die  Kapitalproduktion  der  Unternehmung  verringert. ­
  Notwendige  Abschreibungen  sind  im  allgemeinen  steuerfrei, ­
  freiwillige,  über  das  Maß  des  Notwendigen  hinausgehende
Abschreibungen,  gleichgültig  ob  regelmäßige  oder  einmalige,  sind
steuerpflichtig.
■Verteilung  der  Abschreibungsbeträge.
§  58.  Für  die  Selbstkostenberechnung  ist  häufig  eine  wiederholte ­
  Verteilung  der  Abschreibungssumme  erforderlich. ­
  Ein  Zwölftel  der  jährlichen,  ordentlichen  Abschreibungssumme
gibt  den  Anteil  eines  Monats.  Soweit  eine  weitergehende  Aufteilung
auf  die  einzelnen  Produktionsstellen  notwendig  wird,  wird  ein  Verteilungsschlüssel ­
  gewählt  werden  müssen,  der  den  Anteil  annähernd
richtig  bestimmen  läßt,  beispielsweise  das  Verhältnis  der  werbenden
Löhne  der  Produktionsstellen  zur  Gesamtsumme  der  produktiven
Löhne  der  Unternehmung  (für  Werkzeuge,  Gerätschaften,  Modelle);
nach  der  Höhe  der  Feuerversticherungssumme  (für  Gebäudeabschreibung); ­
  nach  der  Zahl  der  Leistungen  (z.  B.  Tonnenkilometer,
            
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