Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

248

für  Abschreibung  auf  Gleisanlagen,  Betriebsstunden  für  solche  auf
Maschinen)  etc.  (Tabellen  S.  248  f.  nach  Direktor  H.  Busch  man  m)-Tabelle

  I.  a)  Berechnungsgrundlagen  für  die  Gebäudeabschreibung.
(Siehe  Tabelle  II,  1.  Spalte.)

Gebäude  Nr.

Benutzter
Flächenraum
(ohne  Gänge
usw.>
qm

Abschreibung
Mk.

Auf  1  qm
entfallen
Mk.

I  Fabrikbau
la  Bureau,  Wohnung
Ib  Kunstverglasung
Ic  Modellschuppen
II  Werkstattgebäucle
III  Gürtlerei

3018,3
1044.6
66,3
262,5
3003.6
1417,2

1539,—
1462,—
99,—
263,—
4656,—
991,4-0,51


1,40
1,50
1-1,55

0,70

OO
00
k-1
u>
Cff

9010  —

Nach  den  angegebenen  Einheitswerten  ist  nunmehr  die  Aufteilung  der  Abschreibungen ­
  auf  die  Werkstätten  vorzunehmen.  Die  letzten  3  Posten  der
Tabelle  Ib  (14.—16.)  sind  den  allgemeinen  Betriebskosten  der  Gesamtfabrik  anzurechnen.

Als  Werte  sind  die  Werte  der  Feuerversicherung  für  die  angegebenen  Gebäude, ­
  nötigenfalls  gleich  dem  bei  der  Abschreibung  geübten  Verfahren  in  Einklang ­
  mit  dem  Buchwert  gebracht,  zugrunde  zu  legen  oder  es  ist  eine  besondere
Schätzung  vorzunehmen.
Wie  aus  der  umstehenden  Tabelle  ersichtlich  ist,  haben  einzelne  Werkstätten ­
  Anteil  an  verschiedenen  Gebäuden.
Bemerkung  zu  Tabelle  II:  Spalte  1—6.  Als  Grundlage  der  Verteilung
der  Abschreibungen  empfiehlt  sich  die  Einrichtung  eines  Inventarbuches,  das
die  einzelnen  Gegenstände,  nach  Werkstätten,  oder,  besser,  nach  Maschinengattungen, ­
  Holzeinrichtung  usf.  geordnet,  aufführt.  Bei  der  jährlichen  Inventuraufnahme ­
  ist  festzustellen,  welche  Maschinen,  Werkzeuge  nsw.  sich  in  den
Werkstätten  befinden.  Aus  dem  Inventarbuch  ist  die  Abschreibung  auf  die  einzelne ­
  Nummer  und  daraus  die  Summe  der  Amortisation  für  die  Werkstätte  zu
berechnen.
Ist  kein  Inventarbuch  vorhanden,  so  empfiehlt  sich  folgendes  Verfahren:
Man  schätzt  den  Wert  der  in  den  Werkstätten  befindlichen  Maschinen  u.  a.
Dieser  Schätzungswert  deckt  sich  natürlich  nicht  mit  dem  in  den  kaufmännischen
Büchern  ausgewiesenen  Inventurwert,  da  ein  gut  geleitetes  Unternehmen  die
Abschreibungen  höher  bemißt  als  der  tatsächlichen  Abnutzung  entspricht.  Deshalb
ist  die  Schätzungssumme  im  Verhältnis  zum  Inventurwert  herabzusetzen  und
danach  die  Verteilung  auf  die  Werkstätten  vorzunehmen.  Z.  B.  Schätzungswert
der  Maschinen:  Werkstätte  I:  Mk.  5400,—.  II  8400,—  usf.,  Summe  Mk.  270  000,—.
Inventurwert  lt.  Konto  Mk.  180  000,  —  .  Somit  sind  die  Schätzungswerte  im  Verhältnis ­
  von  180:270  oder  2:3  herabzusetzen  (1:3600,  II  5600,  .  .  .  Summe  180000)
            
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