Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Analog  wird  die  oben  angeführte  Streitfrage  zu  lösen  sein.  Zu
den  Herstellungskosten  zählen  in  wirtschaftlicher
Beziehung  alle  Ausgaben  und  Leistungen,  welche
unmittelbar  und  mittelbar  mit  der  'Herstellung
einer  Ware  in  Verbindung  stehen.  Dazu  gehören  Ausgaben ­
  für  Material,  Fabrikationslöhne,  Abteilungs-  und  allgemeine  Betriebsunkosten ­
  (Fabrikationsunkosten).  Zum  Selbstkostenpreis ­
  hingegen  gehören  nicht  allein  die  Herstellungskosten,  sondern
auch  alle  Ausgaben,  welche  die  Unternehmung  als  Ganzes,  nicht  die
einzelne  Ware  treffen  und  nicht  durch  die  Fabrikation  entstehen,
also  Ausgaben  für  die  Verwaltung  und  für  den  Verkauf.  Die  Kalkulation ­
  des  Verkaufspreises  muß  selbstverständlich  auch  auf  diese
Kosten  Rücksicht  nehmen  ;  denn  der  Unternehmer  muß,  abgesehen
von  den  Herstellungskosten,  auch  die  allgemeinen  Unkosten  hereinbringen,
  ehe  von  Gewinn  die  Rede  sein  kann.  Sie  werden  durch
Zuschlag  gedeckt.  Danach  wird  der  Selbstkostenpreis  sich  nach
den  früher  entwickelten  Formeln  berechnen.
Es  wird  keinem  Kaufmann  einfallen,  bei  der  Bewertung  der
eingekauften  und  vorrätigen  Waren  einen  Aufschlag  für  Abschreibung, ­
  Geschäftsmiete,  Gehälter  des  Personals  u.  dgl.  zu  machen.
Das  sind  eben  Geschäftsunkosten  und  Leistungen,  die  als  Jahresverluste ­
  angesehen  werden.  Würde  ein  Warenhändler  die  Vorräte
mit  einem  Kostenaufschlag  für  alle  Handlungskosten  bewerten,  so
würden  die  ausgewiesenen  Verluste  illusorisch.  Z.  B.  man  kauft
Waren  für  Mk.  15  000,  die  Geschäftsunkosten  wären  Mk.  8000.  -—
Angenommen,  es  sind  sämtliche  Waren  unverkauft.  Die  Buchung
stellt  sich  folgendermaßen  dar;
Eingang  Waren-Konto.  Ausgang

1.  Einkaufswert  .  .  .  Mk.  15  000,—  2.  Bilanzwert.  .  .  .  Mk.  23  000,—
2.  Scheingewinn  .  „  8000,—  =  15000-)-8000
Dagegen  ergibt  das  Unkostenkonto  einen  Verlust  von  Mk.  8000,—,
der  durch  den  gleich  hohen  scheinbaren  Gewinn  aufgehoben  wird!  Ist
ein  Teil  der  Waren  bereits  mit  Gewinn  veräußert,  dann  wird  eben
auch  ein  Teil  der  Unkosten  dadurch  gedeckt  sein.  Richtig  sind  die
W]aren  mit  dem  Anschaffungspreis  einzusetzen.  An  der  Ware  an
sich,  abgesehen  von  Verschleiß  und  Konjunktur,  die  bei  der  Bewertung ­
  mit  zu  berücksichtigen  wären,  wurde  nichts  verloren.  Verluste ­
  entstehen  durch  den  Betrieb  der  Unternehmung  als  Ganzes.
Der  Kaufmann  wird  sie  bei  der  Berechnung  des  Verkaufspreises
durch  einen  Aufschlag  von  etwa  53  o/o  decken.  Erst  beim  Verkauf
über  153o/o  wird  Gewinn  erzielt.
            
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