Antwerpen.
Staatliche oder kommunale Gebühren werden nicht erhoben.
Die Empfangnahme der Ware vom Schiffsbord auf den Kai, Überwachung
und Ablieferung erfolgt durch bestimmte private Korporationen,
die sogen. Nacies. Offizielle Tarife bestehen für diese
Arbeiten nicht; die Firmen einigen sich mit diesen Korporationen
durch Privatvertrag. Große Firmen sind deshalb nicht selten in
der Lage, günstigere Bedingungen zu erzielen, als andere. Die
durchschnittlichen Sätze betragen nach den ziemlich übereinstimmenden
von hiesigen Reedereien angestellten Erkundigungen:
a) Empfangnahme vom Schiff und Aufstapelung auf dem
Kai io cts. = 8 Pfg. pr. dz
b) Bewachung der Ware je nach der Dauer. (Ein Mann
pro Tag 4 frcs., pro Nacht ebensoviel.)
c) Die Ablieferung vom Kai wird zusammen mit den Kosten
der Abfuhr bezahlt. Fuhrlohn vom Kai zum Bahnhof, zum
Lagerhaus oder zu einem anderen Kai wird einschließlich
der Abnahme vom Kai auf 30—50 cts. = 24—40 Pfg. pr. dz
je nach der Entfernung angegeben.
Eine Aufstellung aus dem Jahre 1904 gibt als Kosten der
Aufladung vom Kai auf Lastwagen 10 cts. = 8 Pfg. pr. dz auf.
Für Entladen der Eisenbahnwagen und Anbordbringen der
Ware wird folgender Tarif angegeben:
Zement
Eisenschienen in Partien von mindestens
100 Tonnen
Eisen, Eisenschwellen . . .
Draht, Bolzen, Nägel . . .
Schienen in kleinen Partien .
Starke Eisenbleche ....
Papier, Farben
Phosphate, Pottasche . . .
Holzstoff, Mehl usw. . . .
Feine Eisenbleche ....
Korn, Öl, Kaffee, Wein, Tabak, Eisenwaren,
Stahlwaren, Glaswaren, sonstige
Waren
Spiegelglas, Möbeln, Marmor . . .
Vom Eisen- Vom Eisenbahnbahnwagen
wagen auf Lastfuhren
unmittelbar heranschaffen und an
an Bord
dz
3,2—4 pfg.
Bord bringen
dz
16 Pfg.
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