Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

und  dem  Verbände  Thüringer  Konsumvereine,
im  Auszuge  wieder:
Lohn-  und  Arbeitstarif.
I.  Gruppen-Einteilung.
Für  diesen  Tarif  werden  die  dafür  in  Betracht  kommenden  Konsumgenossenschaften ­
  in  drei  Gruppen  eingeteilt.  Die  erste  Gruppe  umfaßt  die
größten  Konsumgenossenschaften  des  genannten  Verbandes:  Köln,  Düsseldorf
usw.  Die  zweite  Gruppe  umfaßt  die  weniger  großen:  Ohligs,  Remscheid  usw.
Die  dritte  Gruppe  umfaßt  eine  mittlere  und  zwei  kleinere  Konsumgenossenschaften. ­

II.  Arbeitszeit.
Die  wirkliche  Arbeitszeit  beträgt  wöchentlich  58  Stunden,*)  wobei  die
üblichen  Pausen  nicht  einzurechnen  sind.  Wo  noch  eine  längere  Arbeitszeit
besteht,  ist  diese  innerhalb  zwei  Jahren  auf  die  hier  festgesetzte  Stundenzahl
abzumindern.  An  Sonntagen  und  Feiertagen  bleiben  die  Abgabestellen  geschlossen. ­

III.  Besoldung.
Die  Besoldung  regelt  sich  nach  folgenden  Staffeln.  Es  beträgt  der
Jahresgehalt
1.  bei  Lagerhaltern
in  der  1.  Gruppe  2.  Gruppe
1800  M.  1700  M.
100  „  100  „
2500  „  2400  „
bei  Lagerhalterinnen**)
in  der  1.  Gruppe  2.  Gruppe
1280  M.  1155  M.
80  „  75  „
1680  „  1530

Anfangsgehält
Steigend  jährlich  um
Endgehalt  nach  7  Jahren
2.

3.  Gruppe
1600  M.
80  „
2160  „

Aufangsgehalt
Steigend  jährlich  um
Eudgehalt  nach  5  Jahren

3.  Gruppe
1030  M.
70  „
1380

IV,  Ferie  n.
In  der  Zeit  vom  1.  Mai  bis  30.  September  werden  unter  Borauszahlung
des  Lohnes  alljährlich  Ferien  gewährt  bei  einer  Dienstzeit  bis  zu  fünf  Jahren
sechs,  bei  einer  Dienstzeit  von  über  fünf  bis  zu  zehn  Jahren  neun,  und  bei
einer  noch  längeren  Dienstzeit  zwölf  hintereinander  folgende  Arbeitstage.

■*)  In  manchen  Vereinen  ist  die  Arbeitszeit  eine  längere;  sie  beträgt  bei
den  Konsumvereinen  der  Halleschen  Einkaufsvereinigung  wöchentlich  63  Stunden, ­
  bei  den  Konsumvereinen  der  Hessen-Hessen-Nassauischen  Einkaufsvereinigung ­
  60  Stunden,  im  Bezirk  der  Nordbayerischen  Einkaufsvereinigung  dagegen ­
  nur  57  Stunden.  Es  ist  überall  die  Maximalarbeitszeit  gemeint,  sie
wird  von  vielen  Vereinen  nicht  erreicht.  In  einer  großen  Anzahl  von
Vereinen  wird  den  Lagerhaltern  dabei  noch  alle  14  Tage  ein  freier  Halbtag
gewährt.
**)  Wir  finden  hier  eine  unterschiedliche  Behandlung  von  Lagerhaltern
und  Lagerhalterinnen.  Das  Gegenteil  wird  vom  Lagerhalterverband  erstrebt
und  ist  auch  teilweise  schon  durchgeführt  worden.
            
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