Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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schlecht.  Nach  Hirs  ckst)  bezahlen  die  Frankfurter  FilialgeschäfteZ
Unverheirateten  durchschnittlich  1800  M.  jährlich,  den  Verheirateten
2000  M.  Bei  einem  Vergleich  mit  den  Gehältern  der  Konsumgenossenschaften ­
  ist  in  Betracht  Au  ziehen,  daß  die  Filialleiter  der  Privaten
Filialbetriebe  der  Kolonialwarenbranche  zum  großen  Teil  eine  ausgedehnte ­
  kaufmännische  Ausbildung  genossen  haben,  daß  sie  bei  ihrem
Engagement  als  Filialleiter  eine  weit  höhere  Lebenshaltung  aufweisen,
als  die  vom  einfachen  Arbeiter  zum  Filialleiter  emporgestiegenen
Lagerhalter  der  Konsumgenossenschaften.  Der  jeweilige  Standard  of
life  sowie  überhaupt  die  Bedürfnisgröße  einer  Berufsschicht  sprechen
aber  für  die  Lohnhöhe  sehr  stark  mit.  Es  tritt  oft  weniger  die  Leistung
  dabei.in  Erscheinung  als  das  Bedürfnis.  Das  sehen  wir
besonders  deutlich  bei  der  Verschiedenheit  von  Männer-  und  Frauenlöhnen ­
  bei  gleicher  Leistung.  —  Bei  einem  Vergleich  wäre  ferner
die  verhältnismäßig  kürzere  Arbeitszeit  in  den  Konsumgenossenschaften, ­
  das  Bestehen  einer  angemessenen  Mankovergütung, 9 )  die  im  Verhältnis ­
  zu  manchen  Filialbetrieben  niedrigeren  Kautionen,")  das
Nichtbestehen  von  Konkurrenzklauseln,  die  in  vielen  Konsumvereinen
bestehenden  Unterstützungseinrichtungen,  der  von  den  Konsumvereinen
für  die  Angestellten  geleistete  Beitrag  zur  Unterstützungskasse  des
Zentralverbandes  (auch  in  etlichen  privaten  Filialbetrieben  bestehen
Unterstützungseinrichtungen)  u.  a.  m.  zu  berücksichtigen.  Zieht.man
alle  diese  Momente,  besonders  auch  das  oben  näher  ausgeführte,
in  Betracht,  so  kann  man  nicht  umhin,  die  Lohnvcrhältnisse  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Filialleiter  als  gut  anzuerkennen.  Zurückzuführen ­
  sind  diese  Verhältnisse  auf  die  eigenartige  Stellung  der
Konsumgenossenschaften  als  Arbeitgeber  und  auf  das  tatkräftige  Vorgehen ­
  der  Organisation  der  Lagerhalter  als  Arbeitnehmer,  sofern  man
eine  Trennung  der  Funktionen  beider  vornehmen  will.")
In  einzelnen  Vereinen  wird  den  Filialleitern  neben  dem  Gehalt
noch  eine  U  m  s  a  tz  v  er  g  ütnn  g  gewährt.  So  gewährt  die  „Produktion" ­
  in  Hamburg  ihren  Lagerhaltern  auf  je  1000  M.  des  über
60  000  M.  hinausgehenden  Jahresumsatzes  1  Mark  Umsatzvergütung.

0  Die  Filialbetriebe  im  Detailhandel  S.  80..
8 )  Frankfurt  ist  der  Sitz  mehrerer  großer  Filialbetriebe,  die  sich  auf  ausgedehnte ­
  Distrikte  erstrecken.
9 )  Siehe  Seite  141  ff.
10 )  Siehe  Seite  143  f.
u )  Auch  Konsumvereine  des  Reichsverbandes  haben  Tarifverträge  abgeschlossen, ­
  und  zwar  mit  christlichen  Gewerkschaften.  Bis  heute  handelt  es  sich
dabei  nur  um  Lokaltarife.
            
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