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schlecht. Nach Hirs ckst) bezahlen die Frankfurter FilialgeschäfteZ
Unverheirateten durchschnittlich 1800 M. jährlich, den Verheirateten
2000 M. Bei einem Vergleich mit den Gehältern der Konsumgenossenschaften
ist in Betracht Au ziehen, daß die Filialleiter der Privaten
Filialbetriebe der Kolonialwarenbranche zum großen Teil eine ausgedehnte
kaufmännische Ausbildung genossen haben, daß sie bei ihrem
Engagement als Filialleiter eine weit höhere Lebenshaltung aufweisen,
als die vom einfachen Arbeiter zum Filialleiter emporgestiegenen
Lagerhalter der Konsumgenossenschaften. Der jeweilige Standard of
life sowie überhaupt die Bedürfnisgröße einer Berufsschicht sprechen
aber für die Lohnhöhe sehr stark mit. Es tritt oft weniger die Leistung
dabei.in Erscheinung als das Bedürfnis. Das sehen wir
besonders deutlich bei der Verschiedenheit von Männer- und Frauenlöhnen
bei gleicher Leistung. — Bei einem Vergleich wäre ferner
die verhältnismäßig kürzere Arbeitszeit in den Konsumgenossenschaften,
das Bestehen einer angemessenen Mankovergütung, 9 ) die im Verhältnis
zu manchen Filialbetrieben niedrigeren Kautionen,") das
Nichtbestehen von Konkurrenzklauseln, die in vielen Konsumvereinen
bestehenden Unterstützungseinrichtungen, der von den Konsumvereinen
für die Angestellten geleistete Beitrag zur Unterstützungskasse des
Zentralverbandes (auch in etlichen privaten Filialbetrieben bestehen
Unterstützungseinrichtungen) u. a. m. zu berücksichtigen. Zieht.man
alle diese Momente, besonders auch das oben näher ausgeführte,
in Betracht, so kann man nicht umhin, die Lohnvcrhältnisse der konsumgenossenschaftlichen
Filialleiter als gut anzuerkennen. Zurückzuführen
sind diese Verhältnisse auf die eigenartige Stellung der
Konsumgenossenschaften als Arbeitgeber und auf das tatkräftige Vorgehen
der Organisation der Lagerhalter als Arbeitnehmer, sofern man
eine Trennung der Funktionen beider vornehmen will.")
In einzelnen Vereinen wird den Filialleitern neben dem Gehalt
noch eine U m s a tz v er g ütnn g gewährt. So gewährt die „Produktion"
in Hamburg ihren Lagerhaltern auf je 1000 M. des über
60 000 M. hinausgehenden Jahresumsatzes 1 Mark Umsatzvergütung.
0 Die Filialbetriebe im Detailhandel S. 80..
8 ) Frankfurt ist der Sitz mehrerer großer Filialbetriebe, die sich auf ausgedehnte
Distrikte erstrecken.
9 ) Siehe Seite 141 ff.
10 ) Siehe Seite 143 f.
u ) Auch Konsumvereine des Reichsverbandes haben Tarifverträge abgeschlossen,
und zwar mit christlichen Gewerkschaften. Bis heute handelt es sich
dabei nur um Lokaltarife.