Full text : Die deutsche Hausindustrie

102  IV.  Kap.:  Wirtfchaftliche  und  foziale  Zuftände  in  der  Hausinduftrie

Rechnen  wir  noch  mit  der  Tatfache,  dafz  die  aus  den  Wohnungen  der  Heimarbeiter ­
  ftammenden  Waren  niemals  desinfiziert  werden,  auch  wenn  dafelbft
fchwere  anfteckende  Krankheiten  vorgekommen  find,  fo  liegt  die  Gefahr,
dafz  die  Produkte  der  Hausinduftrie  in  das  konfumierende  Publikum  Infektionskrankheiten ­
  hineintragen,  auf  der  Hand.  Bei  einer  Reihe  von  Gegenftänden
ift  wegen  deren  Eigenart  eine  Desinfektion  überhaupt  ausgefchloffen,  fo  namentlich ­
  bei  Zigarren  und  Zigaretten.  Bei  Zigarren  vornehmlich  kommt  neben  der
zufälligen  Infektion  auch  die  unmittelbare  Verunreinigung  in  Betracht,  welche
fich  aus  der  Benutzung  des  Speichels  behufs  Geftaltung  der  Spitze  ergibt,
eine  Unfitte,  die  nicht  mehr  der  Zigarreninduftrie  als  folcher,  fondern  nur  der
hausinduftriellen  Fabrikation  anhaftet.
Es  ift  behauptet  worden,  dafz  Anfteckungen  in  gröfzerm  Majze  infolge
der  Übertragung  von  Heimarbeitswaren  bisher  nicht  erwiefen  feien.  Indes
wenn  auch  über  die  Häufigkeit  folcher  Krankheitsübertragungen  ein  zahlen,
mäfziger  Nachweis  nicht  geführt  werden  kann,  fo  ift  doch  das  Vorkommen
folcher  Fälle  verfchiedentlich  behördlicherfeits  anerkannt,  fo  durch  die  Kommiffion
  für  Arbeiterftatiftik  anläßlich  der  Erhebung  betreffend  die  Arbeitsverhältniffe
  in  der  Kleider-  und  Wäfchekonfektion,  ferner  durch  verfchiedene
Gewerbeinfpektionsberichte  und  ärztliche  Gutachten.  x )
§  5.  Heimarbeit  und  Sittlichkeit
Es  ift  ein  dunkles  Gebiet,  das  wir  betreten:  dunkel  in  dem  Sinne,  dafz
fehr  wenig  genaues  und  zuverläffiges  Material  vorliegt,  und  dunkel  infofern,
als  wir  hier  in  erfchreckendem  Umfange  der  traurigen  Nachtfeite  des  Menfchen.
lebens,  der  P  r  o  ft  i  t  u  t  i  o  n,  begegnen,  zu  der  die  Heimarbeiterinnen  ihre
elende  Lage  gedrängt  hat.
Zwar  lauten  die  amtlichen  Berichte  über  den  Zufammenhang  von  Heimarbeit ­
  und  Proftitution  gar  nicht  fo  ungünftig.  So  vermögen  die  Ermittlungen,
welche  im  Verfolg  eines  Reichstagsbefchluffes  vom  14-  Mai  1885  über  die  Lohnverhältniffe
  in  der  Wäfchefabrikation  und  Konfektionsbranche  angeftellt
wurden,  *  2 )  felbft  in  Berlin  und  andern  großen  Konfektionsorten  Proftitution
in  bedeutendem  Umfange  nicht  feftzuftellen.  Die  Erhebungen  der  Reichskommiffion
  für  Arbeiterftatiftik 3 )  teilen  aus  Berlin  mit,  dafz  fich  unter  1427
')  Vgl.  Referat  von  Prof.  Dr.  Sommerfeld  auf  dem  erften  allgemeinen  Heimarbeiterfchutzkongrefz;
  ferner  die  franzöfifche  Zuftände  berückfichtigenden  Schriften:
Dr.  F  a  u  q  u  e  t,  Essai  sur  le  travail  en  chambre  considere  au  point  de  vue  sanitaire,
Paris  1898,  20—27;  Le  sweating  system  par  Th.  Cotelle,  2me  ed.  Angers  1904-2
 )  Druckfachen  des  Reichstags  7-  Legislaturperiode  I.  Seffion  Nr.  83.
3 )  Druckfachen  der  Kommiffion  für  Arbeiterftatiftik,  Erhebungen  Nr.  10,
Berlin  1896.
            
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