Full text : Die deutsche Hausindustrie

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IV.  Kap.:  Wirtfchaftliche  und  foziale  Zuftände  in  der  Hausinduftrie

das  unaufhörliche  Arbeiten  für  die  raffinierteren  Luxusbedürfniffe  macht  fie
begehrlich  und  legt  ihnen  die  Frage  nach  einem  lohnenden  Nebenerwerb  nahe.
Da  erfcheint  ihnen  als  das  Zunächftliegende  die  Proftitution,  die  fich  in  der
Grojzftadt  mit  flitterhaftem  Glanz  zu  umgeben  weifz  und  auf  arme,  aber
putzfüchtige  und  begehrliche  Mädchen  unwiderftehiiche  Reize  ausübt.
Ein  gewiffer  Drang  nach  Ungebundenheit  macht  fie  derartigen  Lockungen
gegenüber  erft  recht  widerftandsunfähig.  Es  ift  eine  fehr  beachtenswerte  Tatfache, ­
  dafz  der  größte  Teil  der  (Berliner)  alleinftehenden  Heimarbeiterinnen
ehemalige  Dienftmädchen  find,  die,  obwohl  |ie  in  letzterer  Stellung  eine  wirtfchaftlich
  günftigere  und  ficherere  Lage  hatten,  doch  zur  Konfektion  übergingen ­
  im  Drang  nach  Selbftändigkeit  und  Ungebundenheit.  Es  ift  nun  aber
mehr  als  blojze  Vermutung,  da|z  diefer  verhängnisvolle  Drang  in  fehr
vielen  Fällen  gU  ich  bedeutend  ift  mit  dem  „chercher  l’homme“  oder  doch  dazu
führt.!)
Die  ungenügende  Wohnung  mancher  Heimarbeiterin  gib(  zudem ­
  einen  Nährboden  ab,  auf  dem  Unfittlichkeit  und  Proftitution  üppig
wuchern. 1  2 )  In  den  engen,  dichtgefüllten  Wohnungen  der  hausinduftriellen  Familien ­
  find  meiftens  die  allerbefcheidenften  Mindeftforderungen,  die  vom  fittlichen
  Gefichtspunkt  aus  bezüglich  der  Trennung  von  Schlafräumen  bzw.
Lagerftätten  zu  ftellen  wären,  nicht  erfüllt.  Dasfelbe  gilt  in  weit  ftärkerm
Grade  von  dem  Schlafftellen-  und  Aftermietenwefen,  das,  wie  früher  ausgeführt
wurde,  gerade  für  die  alleinftehenden  Heimarbeiterinnen  eine  grofze  Rolle  fpielt.
Eine  weitere  fittliche  Gefahr  für  die  Schlafftelleninhaber  fchildert  E.  Gnauck-Kühne:
  „Die  fchlimmfte  Seite  diefer  Zuftände  (des  Schlafftellenwefens)
ift  die  Obdachlofigkeit  der  Schlafgänger  (und  Schlafgängerinnen)  an  Sonnund
  Feiertagen.  Das  junge  Mädchen  mu(z  auf  die  Strajze.  Gehen  die  Logiswirte ­
  aus,  fo  fchliefzen  fie  ab;  bleiben  fie  daheim,  fo  wollen  fie  im  Platze  nicht
befchränkt  fein.  Der  Befitz  eines  eignen  kleinen  Raumes,  und  fei  er  noch  fo
befcheiden,  in  dem  die  alleinftehende  Arbeiterin  zu  Haufe  ift,  würde  dagegen
eine  fittlich  bewahrende  und  erziehliche  Wirkung  üben.“ 3 )
Solche  beklagenswerte  Verhältniffe  züchten  gewiffermajzen  die  Proftitution, ­
  und  es  kann  nicht  wundern,  wenn  diefe  von  ihrer  eigentlichen  Domäne,
der  Grofzftadt,  auch  in  ländliche  und  kleinftädtifche  Bezirke  fich  verbreitet,
die  durch  ein  ähnliches  Heimarbeiterelend  berüchtigt  find  wie  die  Gro|zftadt.
So  berichtet  0.  Stil  lieh  über  Sonneberg:  „Es  ift  hier  ein  öffentliches  Ge1 ­
 )  Vgl.  R.  Vermaut,  L’industrie  de  la  lingerie  ä  Bruxelles,  Bruxelles  1908,  24.
2 )  Vgl.  E.  J  a  e  g  e  r,  Die  Wohnungsfrage  I  93—96,  100,  103;  K.  Oaebel
a.  a.  0.  12  ff.
3 )  E.  Gnauck  -  Kühne  in  Schmollers  Jahrbuch,  20,  410.
            
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