Full text: Die deutsche Hausindustrie

§ 2. Zur Gefchichtc der Hausinduftriegefetzgebung 
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Familienheiligtum nicht eindringen und in das Verhältnis von Eltern und 
Kindern nicht ftörend eingreifen. Dies Prinzip ift durchaus feftzuhalten, weil 
in der Natur der Familie und des Elternrechtes begründet. Aber es mufzte, wie 
früher fchon dargetan, eine Ausnahme erleiden, fobald in weitem Umfange 
fchwache Kinder von Vernunft- und herzlofen Eltern ausgebeutet wurden- 
Diefem weitgreifenden und einen grofzen Teil der ganzen Generation gefährden 
den Übelftande konnte man fchliefzlich nicht anders fteuern als durch ein 
Ge fetz, das die Kinder in Schutz nahm. (Vgl. oben die prinzipiellen Aus 
führungen über Staat und Heimarbeit.) Und fo war das Reichsfchutzgefetz 
in Anbetracht der traurigen Lage zahlreicher Kinder als ein wirklicher Fort- 
fchritt zu begrüfzen. 
Leider find die Vorteile für die Kinder wegen der Schwierigkeit der prak- 
tifchen Durchführung des Gefetzes bis jetzt nur fehr gering. Staatsfekretär 
Graf Pofadowsky fagte 1906 im Reichstage, dafz „unter den gegenwärtigen Ver- 
hältniffen das Gefetz betreffend den Kinderfchutz zum Teil auf dem Papier 
ftehen bleibt“. Und auch in den folgenden Jahren wird — mit wenigen Aus 
nahmen — in den verfchiedenen Bundesftaaten und Landesteilen geklagt über 
die unvollkommene Durchführung des Kinderfchutzgefetzes und die Schwierig 
keit, die fich der Schule bietet bezüglich der Überwachung der Kinderarbeit. 1 ) 
Die unmittelbar folgenden Jahre waren nicht fehr fruchtbar an parlamen- 
tarifchcr Arbeit für die Hausinduftrie. Das Zentrum brachte zwei Anträge ein 
weiche die Regierung erfuchten, im Wege der Verordnung oder des Gefetzes 
gewiffe Arbeiterfchutzbeftimmungen auf die Hausinduftrie auszudehnen 
und die Kranken- und Invalidenverficherung auf die Hausgewerbetreibenden, 
zu erstrecken. Die Regierungen waren längere Zeit mit Vorarbeiten befchäftigt 
für eine reichsgefetzliche Regelung der Krankenverficherung der Haus 
gewerbetreibenden. Aber zu einem Gefetzentwurf kam es nicht. 
Im Januar 1906 ward in Berlin dieDeutfche Heimarbeitaus- 
f t e 11 u n g eröffnet. Dies fozialpädagogifche Unternehmen, das von Männern 
und Frauen der verfchiedenften Richtung unter grofzen Mühen vorbereitet 
war, rief überall eine tiefe Bewegung hervor, die auch auf den Gang der fozial- 
politifchen Verhandlungen im Reichstage nicht ohne Einflufz blieb. Überhaupt 
wurden von jetzt an die Probleme der Hausinduftrie im Reichstage öfter und 
ernfter erörtert: Auch an die Kernfrage des ganzen Problems, die Regulierung 
der Löhne, ging man, wenn auch in recht befcheidener und unbefriedigender 
Form, jetzt mehr und mehr heran, während früher die Lohnfrage nur 
’) Vgl. K. A g a h d, Lehrerfchaft und Jugendfürforge in Stadt und Land, Berlin 
1909.
	        
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