Full text: Die deutsche Hausindustrie

§ 2. Zur Gefchichte der Hausinduftriegefetzgebung 
139 
einen Antrag ein, der die Richtlinien für ein Heimarbeitge|etz deutlich feft- 
legte, die technifche Ausarbeitung einer legislatori fchen Vorlage aber der Regie 
rung überlie|z. Die wefentlichen Forderungen des Antrags waren diefe: 
Regiftrierpflicht, allgemeine Einführung der Lohnbücher, Ausdehnung der Ge- 
werbeaufficht auf die Heimarbeit und Unterftützung der Aufficht durch Schutz 
komitees in Gegenden mit viel Hausinduftrie, Verfügungen der Polizeibehörde 
bzw. Verordnungen des Bundesrats für die Arbeitsftätten im Intereffe von 
Gefundheit und Sittlichkeit, Verbot der Sonntags- und Nachtarbeit für Arbeite 
rinnen und jugendliche Arbeiter, Einfchränkung der Arbeitszeit auch für Er 
wachsene in gefundheitsgefährlichen Hausinduftrien, Regelung der Mitgabe 
von Arbeit nach Haufe, Ausdehnung der Zuftändigkeit der Gewerbegerichte 
und der gefamten Arbeiterverficherung auf die gefamte Hausinduftrie. Die 
Lohnfrage wurde den oft verheijzenen und lange erwarteten Arbeitskammern 
zugewiefen, in deren Schofz befondere Abteilungen für Hausinduftrie zu bilden 
feien, die fich die Förderung von Tarifverträgen angelegen fein !ie(zen. — Der 
fozialdemokratifche Antrag vom 28. Februar 1906 verfolgte 
im wefentlichen diefelben Ziele, nur fah er in mehrern Punkten viel fchärfere 
Beftimmungen vor, fo fcharfe, dafz ihre Undurchführbarkeit und ihre geradezu 
fchlimmen Folgen für die Heimarbeiter felbft klar zutage traten. Die vor- 
gefchlagene Trennung von Arbeits- und Wohnräumen mujzte an der Dürftig 
keit der meiften Heimarbeiter fcheitern. Das radikale Verbot gewiffer Haus 
induftrien, im Intereffe von Arbeitern oder Konfumenten, fchofz ebenfalls 
übers Ziel hinaus; beffer ging man hier von Fall zu Fall vor, wie die bürger 
lichen Parteien wollten. In der Lohnregulierung ging der fozialdemokratifche 
Antrag fehr energifch vor. Das Gewerbegericht oder befondere „Kommiffionen 
follten auf Verlangen der Heimarbeiter Minimallöhne feftfetzen, die nicht unter 
die Fabriklöhne herabfinken dürften und die für eine beftimmte Dauer rechts 
verbindlich fein follten. Der Vorfchlag ftand zwar im Einklang mit der Über 
zeugung und den Wünfchen vieler bürgerlicher Sozialpolitiker und National 
ökonomen, aber die Unerreichbarkeit mufzte bei den zurzeit in Regierungskreifen 
herrfchenden Anfchauungen von vornherein feftftehen. Und das wird auch der 
Grund gewef n fein, weshalb der Antrag der bürgerlichen Fraktionen einft- 
weilen davon abfah. Die Freifinnigen begnügten fich mit einer Refolution, 
die eine Enquete über die Lage der Heimarbeiter wünfchte. 
Abgefehen von diefer kleinen Gruppe, forderte der Reichstag in feiner Ge- 
famtheit dringend ein baldiges gefetzliches Eingreifen in die Hausinduftrie, 
wozu die Anträge mit einigen Abweichungen untereinander die Wege zeigen 
follten. Diefem gefchloffenen Vorgehen des Reichstags gegenüber liefzen die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.