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VI. Kap.: Staatshilfe
verbündeten Regierungen erklären, daß Gefetzentwürfe in Ausarbeitung be
griffen feien. Aber noch bevor diefe an den Reichstag gelangten, und bevor
die beiden Initiativanträge zur Debatte geftellt waren, fand der Reichstag durch
die vorzeitige Schließung am 13. Dezember 1906 ein jähes Ende. Alle be
gonnenen Arbeiten verfchwanden in der Verfenkung; viele aufkeimende Hoff
nungen wurden zerftört.
Im neuen Reichstage, der am 19. Februar 1907 zufammentrat, wurden die
beiden Initiativanträge zur Regelung der Hausinduftrie alsbald wieder ein
gebracht, und urfprünglich beftand die Abficht, fie am erften Schwerinstage,,
am 17- April, zu erörtern. Doch gab man den Plan wieder auf, um für die Etats,
beratungen Zeit zu gewinnen. Inzwifchen ging dem Reichstage am 23. April
1907 eine Gefetzesvorlage betreffend die Herftellung
von Zigarren in der Hausarbeit zu. Die Vorlage wurde von
den beteiligten Kreifen mit aufrichtiger Freude begrüßt: einmal weil die Regie
rung nun endlich den längft geäußerten guten Willen zur Tat machte und die
gefetzliche Regelung der Heimarbeit auf einem fchwierigen Einzelgebiete
in Angriff nahm, wo die fchlimmen Zuftände eine Reform längft dringend
heifchten. Dann aber wurde jetzt zum erftenmal die Schranke überfchritten,
hinter welcher bisher die Heimarbeit unkontrollierbar und unregulierbar ver-
fteckt gewefen war: das Gefetz wurde auf Familien- und Einzelbetriebe aus
gedehnt. Außer dem prinzipiell bedeutfamen Regifterzwang enthielt die Vor
lage meift hygienifche Vorfchriften und Beftimmungen über die Arbeitszeit
der Kinder und Jugendlichen. Im übrigen verlohnt es fich nicht, hier
näher auf den Inhalt des Gefetzes und feine Mängel einzugehen, da fpäter
die Regierung felbft den Entwurf zurücknahm mit der Begründung, daß
in dem neuen Hausarbeitgefetz der gefetzliche Boden gefchaffen werde,
von dem aus die Zigarrenheimarbeit auf dem Verordnungswege geregelt
werden follte.
Am 16. Dezember 1907 wurde dem Reichstage der E n t w u r f einer
Gewerbeordnungsnovelle vorgelegt, der außer der für die Heim-
arbeit wichtigen Umwandlung der Lohnbücher in Abrechnungsbücher in Titel
VII a die Verhältniffe der hausgewerblichen Familienbetriebe fowie der Allein
arbeiter regelte. Außerdem war in Titel VII Abfchnitt IV der Arbeiterfchutz
in den hausgewerblichen Werkftätten vorgefehen, welche nicht zur Familie
gehörige Arbeiter befchäftigen. Die Novelle knüpfte, wie die Motive bekunden,
an die Vorfchläge des Initiativantrags der bürgerlichen Parteien an, blieb jedoch
in mehrern Punkten hinter denfelben zurück. Was über den Regierungsentwurf
hinaus gefordert werden mußte, kam in verfchiedenen Kundgebungen ziemlich