Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  4-  Lohnämter  181

vorgenommen  werden,  ohne  dajz  die  Diftriktkommiffionen  gehört  worden
find.  —  Die  Lohnämter  für  Papicrfchachtelerzeugung  und  für  Konfektion
haben  Diftriktkommiffionen  eingerichtet,  weil  beide  Gewerbe,  namentlich  das
letztere,  fich  über  gro(ze  Teile  des  ganzen  Landes  ausdehnen.
Die  Tätigkeit  der  Lohnämter  ift  noch  zu  kurz,  um  jetzt  [chon
ein  Urteil  über  die  Qualität  des  Gefetzes  aus  den  Erfolgen  herleiten  zu  können.
Sind  doch  die  Lohnämter  erft  langfam  und  nach  vielen  Beratungen  im  Laufe
der  beiden  letzten  Jahre  ins  Leben  getreten.  Nur  das  läfzt  fich  fagen:  Wenn
die  Lohnbeftimmungen  fo  durchgeführt  werden,  wie  fic  getroffen  find,  fo  ift
die  Lebenslage  der  Heimarbeiter  in  der  betreffenden  Induftrie  um  ein  bedeutendes ­
  verbeffert.  Als  Beifpiel  mögen  die  Ende  19H  veröffentlichten  Feftfetzungen
  des  Lohnamts  für  Konfektion  dienen,  von  denen  mehr  als  100  000
Perfonen  berührt  werden.  x )  Die  Mindeftftundenlöhne  für  Frauen  find  in  der
Kleiderkonfektion  auf  3 x /2  d  (1  d  =  8y 2  Pf.)  feftgefctzt,  für  Männer  auf  6  d.
Da  die  Arbeitszeit  in  diefem  Gewerbe  etwa  51  Stunden  die  Woche  beträgt,  fo
ergibt  das  Mindeftwochenlöhne  von  14  sh  10  d  für  Frauen  und  25  sh  6  d  für
Männer.  Namentlich  die  Frauenlöhne  erfahren  durch  diefe  Regelung  eine
wefentliche  Aufbefferung,  denn  nach  Lohnftatiftiken  aus  dem  Jahre  1906
blieben  21  v.  H.  der  weiblichen  Arbeiter  unter  einem  Wocheneinkommen
von  10  sh,  und  70  v.  H.  unter  15  sh.  Die  jetzt  feftgefetzten  Mindeftlöhne
gelten  ohne  jeden  Abzug  für  Arbeiterinnen  über  18  Jahren.  Bei  den  jüngern
Mädchen  zwifchen  14  und  18  Jahren  ift  eine  aufwärts  fteigende  Lohnftaffel
für  Lehrlinge  feftgefetzt,  die  Wochenlöhne  zwifchen  3  sh  und  13  sh  6  d  bringt.
Die  Mindeftlöhne  der  Männer  treten  jedoch  erft  beim  23.  Jahre  in  Kraft,  bis
dahin  gelten  fteigende  Lehrlingsfätze.  Die  Männerlöhne  erfahren  zwar  gegen
früher  auch  eine  Steigerung,  aber  fie  ift  nicht  fo  erheblich  wie  die  der  Frauenlöhne, ­
  denn  die  männlichen  Schneider  waren  ftärker  organifiert  und  hatten
daher  aus  eigner  Kraft  bereits  beffere  Löhne  errungen  als  die  Frauen.
Auch  das  läfzt  fich  zugunften  des  neuen  Gefetzes  fagen:  dafz  die  Organifierung
  der  Lohnämter  und  ihre  erften  Entfcheide  glatt  vonftatten  gingen.
So  bezeugt  uns  G.  R.  Asquith,  Generalkontrollcur  der  Arbeitsabteilung  im
englifchen  Handelsminifterium. 2 )  Bei  der  Organifierung  des  Lohnamts
für  Konfektion,  das  ein  weit  fchwierigeres  und  ausgedehnteres  Terrain  vorfand ­
  als  die  andern  Lohnämter,  zeigten  Arbeitgeber  und  Arbeiter  Intereffe
für  eine  gute  Vertretung  im  Amte  ;  auf  ihre  Vorfchläge  konnte  eine  tüchtige
Vertretung  beider  Parteien  im  Amte  ernannt  werden.  Die  Auf  ftellung  der  Lohnfätze,
  die  gerade  in  diefer  Branche  wegen  der  Verfchiedenheit  der  Herftellung
M  „Soziale  Praxis“  XXI  139-  2 )  „Soziale  Praxis“  XX  486.
            
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