§ 4- Lohnämter 181
vorgenommen werden, ohne dajz die Diftriktkommiffionen gehört worden
find. — Die Lohnämter für Papicrfchachtelerzeugung und für Konfektion
haben Diftriktkommiffionen eingerichtet, weil beide Gewerbe, namentlich das
letztere, fich über gro(ze Teile des ganzen Landes ausdehnen.
Die Tätigkeit der Lohnämter ift noch zu kurz, um jetzt [chon
ein Urteil über die Qualität des Gefetzes aus den Erfolgen herleiten zu können.
Sind doch die Lohnämter erft langfam und nach vielen Beratungen im Laufe
der beiden letzten Jahre ins Leben getreten. Nur das läfzt fich fagen: Wenn
die Lohnbeftimmungen fo durchgeführt werden, wie fic getroffen find, fo ift
die Lebenslage der Heimarbeiter in der betreffenden Induftrie um ein be
deutendes verbeffert. Als Beifpiel mögen die Ende 19H veröffentlichten Feft-
fetzungen des Lohnamts für Konfektion dienen, von denen mehr als 100 000
Perfonen berührt werden. x ) Die Mindeftftundenlöhne für Frauen find in der
Kleiderkonfektion auf 3 x /2 d (1 d = 8y 2 Pf.) feftgefctzt, für Männer auf 6 d.
Da die Arbeitszeit in diefem Gewerbe etwa 51 Stunden die Woche beträgt, fo
ergibt das Mindeftwochenlöhne von 14 sh 10 d für Frauen und 25 sh 6 d für
Männer. Namentlich die Frauenlöhne erfahren durch diefe Regelung eine
wefentliche Aufbefferung, denn nach Lohnftatiftiken aus dem Jahre 1906
blieben 21 v. H. der weiblichen Arbeiter unter einem Wocheneinkommen
von 10 sh, und 70 v. H. unter 15 sh. Die jetzt feftgefetzten Mindeftlöhne
gelten ohne jeden Abzug für Arbeiterinnen über 18 Jahren. Bei den jüngern
Mädchen zwifchen 14 und 18 Jahren ift eine aufwärts fteigende Lohnftaffel
für Lehrlinge feftgefetzt, die Wochenlöhne zwifchen 3 sh und 13 sh 6 d bringt.
Die Mindeftlöhne der Männer treten jedoch erft beim 23. Jahre in Kraft, bis
dahin gelten fteigende Lehrlingsfätze. Die Männerlöhne erfahren zwar gegen
früher auch eine Steigerung, aber fie ift nicht fo erheblich wie die der Frauen
löhne, denn die männlichen Schneider waren ftärker organifiert und hatten
daher aus eigner Kraft bereits beffere Löhne errungen als die Frauen.
Auch das läfzt fich zugunften des neuen Gefetzes fagen: dafz die Organi-
fierung der Lohnämter und ihre erften Entfcheide glatt vonftatten gingen.
So bezeugt uns G. R. Asquith, Generalkontrollcur der Arbeitsabteilung im
englifchen Handelsminifterium. 2 ) Bei der Organifierung des Lohnamts
für Konfektion, das ein weit fchwierigeres und ausgedehnteres Terrain vor
fand als die andern Lohnämter, zeigten Arbeitgeber und Arbeiter Intereffe
für eine gute Vertretung im Amte ; auf ihre Vorfchläge konnte eine tüchtige
Vertretung beider Parteien im Amte ernannt werden. Die Auf ftellung der Lohn-
fätze, die gerade in diefer Branche wegen der Verfchiedenheit der Herftellung
M „Soziale Praxis“ XXI 139- 2 ) „Soziale Praxis“ XX 486.