Full text: Die deutsche Hausindustrie

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VII. Kap.: Selbfthilfc 
Eine Berufsorganisation, die, wie die bisher gefchilderten, ausfchliefzlich 
Hausinduftrielle umfaßt, ift der Bergifch-Niederrheinifche 
Bandwirkermeifterverband. *) Er entfernt fich zwar infofern 
von dem rein gewerkfchaftlichen Typus, als er kein Kaffenwefen ausgebildet 
hat und darum auch zum Streik, einem wichtigen Mittel in der gewerkfchaft 
lichen Tätigkeit, fich als unfähig erweifen würde. Aber das Hauptziel der 
Gewerkfchaften, tarifliche Lohnvereinbarung, hat der Verband 
in muftergühiger Weife erreicht, und darum verdient er hier Erwähnung. 
Mit Beginn der 90er Jahre trat für die bergifche Bandinduftrie eine heftige 
Krife ein. Wechfel der Mode, Ausdehnung der Fabrikarbeit und Entziehung 
des auswärtigen Marktes durch Verpflanzung der Induftrie in neue Gebiete 
waren Haupturfachen. Die Folge des verminderten Abfatzes war Preisdrücken 
unter den einzelnen Firmen, Lohndrücken den Arbeitern gegenüber. Da taten 
fich 1892 die Bandwirker der Hauptorte für Heiminduftrie zum „Verband 
bergifcher Bandwirkermeifter“ zufammen. In den folgenden Jahren fchloffen 
fich noch weitere Gemeinden an. 1903 gelang es, auch die bisherigen Kon 
kurrenten am Niederrhein, namentlich zu Anrath, zum Anfchlufz zu bringen. 
Sitz des Verbandes ift gegenwärtig Ronsdorf. Schon 1892 trat die erfte Lohn 
lifte mit Mindeftlohnfätzen in Kraft. Diefe Vereinbarungen wurden immer 
mehr vervollkommnet, bis fie 1910 durch den Vertrag zwifchen der „Vereinigung 
der Damenband- und Herrenhutbandfabrikanten und verwandter Branchen“ 
und dem Bergifch-Niederrheinifchen Bandwirkermeifterverband ihre gegen, 
wärtige Form erhielten (f. Anlage X). Die Beteiligten verpflichten fich, 
die Artikel der Lohnlifte nur für Mitglieder der Vereinigung bzw. nur durch 
Mitglieder des Verbandes arbeiten zu laffen, und zwar nur zu den in der Lohn- 
lifte aufgeführten Löhnen und Bedingungen. Zur Überwachung wird gemein- 
fam ein Kontrolleur gewählt. Für Übertretungen find Vertragsftrafcn feft- 
gefetzt. Streitigkeiten werden einem Schiedsgericht überwiefen. Die Haupt- 
ftärke des Verbandes beruht auf feiner M o n o p o 1 f t e 11 u n g für die Lohn- 
Jiftenartikel. Der Verband befitzt im „Bandwirker“ feit 1906 ein eignes Fach 
organ. Bandftühle, Motoren ufw. find Eigentum der Bandweber. Gearbeitet 
wird mit elektrifchem Antrieb, der hier nur Vorteile für die Heimarbeiter 
mit fich brachte. * 2 ) Wenn auch die auswärtige Konkurrenz die Meter 
löhne in den letzten Jahren für die fchwerern Waren herabdrückte, fo 
hat (ich doch, gleiche Befchäftigung vorausgefetzt, dank technifcher Ver- 
*) Die Mitteilungen hierüber verdanken wir befonders Herrn Heinrich Fahren- 
brach, Bezirksleiter des Zentralverbandes chriftlicher Textilarbeiter Deutfchlands 
in Barmen. 
2 ) „Der Bandwirker“ 1912, Nr. 6.
	        
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