Full text : Die deutsche Hausindustrie

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VII.  Kap.:  Selbfthilfc

Eine  Berufsorganisation,  die,  wie  die  bisher  gefchilderten,  ausfchliefzlich
Hausinduftrielle  umfaßt,  ift  der  Bergifch-Niederrheinifche
Bandwirkermeifterverband.  *)  Er  entfernt  fich  zwar  infofern
von  dem  rein  gewerkfchaftlichen  Typus,  als  er  kein  Kaffenwefen  ausgebildet
hat  und  darum  auch  zum  Streik,  einem  wichtigen  Mittel  in  der  gewerkfchaftlichen ­
  Tätigkeit,  fich  als  unfähig  erweifen  würde.  Aber  das  Hauptziel  der
Gewerkfchaften,  tarifliche  Lohnvereinbarung,  hat  der  Verband
in  muftergühiger  Weife  erreicht,  und  darum  verdient  er  hier  Erwähnung.
Mit  Beginn  der  90er  Jahre  trat  für  die  bergifche  Bandinduftrie  eine  heftige
Krife  ein.  Wechfel  der  Mode,  Ausdehnung  der  Fabrikarbeit  und  Entziehung
des  auswärtigen  Marktes  durch  Verpflanzung  der  Induftrie  in  neue  Gebiete
waren  Haupturfachen.  Die  Folge  des  verminderten  Abfatzes  war  Preisdrücken
unter  den  einzelnen  Firmen,  Lohndrücken  den  Arbeitern  gegenüber.  Da  taten
fich  1892  die  Bandwirker  der  Hauptorte  für  Heiminduftrie  zum  „Verband
bergifcher  Bandwirkermeifter“  zufammen.  In  den  folgenden  Jahren  fchloffen
fich  noch  weitere  Gemeinden  an.  1903  gelang  es,  auch  die  bisherigen  Konkurrenten ­
  am  Niederrhein,  namentlich  zu  Anrath,  zum  Anfchlufz  zu  bringen.
Sitz  des  Verbandes  ift  gegenwärtig  Ronsdorf.  Schon  1892  trat  die  erfte  Lohnlifte ­
  mit  Mindeftlohnfätzen  in  Kraft.  Diefe  Vereinbarungen  wurden  immer
mehr  vervollkommnet,  bis  fie  1910  durch  den  Vertrag  zwifchen  der  „Vereinigung
der  Damenband-  und  Herrenhutbandfabrikanten  und  verwandter  Branchen“
und  dem  Bergifch-Niederrheinifchen  Bandwirkermeifterverband  ihre  gegen,
wärtige  Form  erhielten  (f.  Anlage  X).  Die  Beteiligten  verpflichten  fich,
die  Artikel  der  Lohnlifte  nur  für  Mitglieder  der  Vereinigung  bzw.  nur  durch
Mitglieder  des  Verbandes  arbeiten  zu  laffen,  und  zwar  nur  zu  den  in  der  Lohnlifte
  aufgeführten  Löhnen  und  Bedingungen.  Zur  Überwachung  wird  gemeinfam
  ein  Kontrolleur  gewählt.  Für  Übertretungen  find  Vertragsftrafcn  feftgefetzt.
  Streitigkeiten  werden  einem  Schiedsgericht  überwiefen.  Die  Hauptftärke
  des  Verbandes  beruht  auf  feiner  M  o  n  o  p  o  1  f  t  e  11  u  n  g  für  die  Lohn-Jiftenartikel.
  Der  Verband  befitzt  im  „Bandwirker“  feit  1906  ein  eignes  Fachorgan. ­
  Bandftühle,  Motoren  ufw.  find  Eigentum  der  Bandweber.  Gearbeitet
wird  mit  elektrifchem  Antrieb,  der  hier  nur  Vorteile  für  die  Heimarbeiter
mit  fich  brachte. *  2 )  Wenn  auch  die  auswärtige  Konkurrenz  die  Meterlöhne ­
  in  den  letzten  Jahren  für  die  fchwerern  Waren  herabdrückte,  fo
hat  (ich  doch,  gleiche  Befchäftigung  vorausgefetzt,  dank  technifcher  Ver-*)
  Die  Mitteilungen  hierüber  verdanken  wir  befonders  Herrn  Heinrich  Fahrenbrach,
  Bezirksleiter  des  Zentralverbandes  chriftlicher  Textilarbeiter  Deutfchlands
in  Barmen.
2 )  „Der  Bandwirker“  1912,  Nr.  6.
            
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