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§ 2. Kon fumenten Vereinigungen
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Programm der Begründer ift er eine „Vereinigung von Männern und Frauen
aller Konfeffionen und Richtungen, welche als Käufer und Konfumenten
fich ihrer Verantwortlichkeit gegenüber den Heimarbeitern, Werkftätten-
arbeitern und Handelsangefteliten bewußt find und eine Verbefferung der Ar-
beitsverhältniffe derfelben erftreben“. Er fucht fein Ziel zu erreichen, indem
er auf die Arbeitgeber einwirkt durch Ausgabe weißer Liften, und indem er
weiterhin das kaufende Publikum beeinflußt durch Hinweis auf die fozialen
Käuferpflichten (Konfumentenmoral). Die weiße Lifte ift an eine Anzahl
arbeiterfreundlicher Bedingungen geknüpft, unter denen die wichtigften find:
die Forderung einer angemeffenen Arbeitszeit, die Durchführung der gefetz-
lich angeordneten Sitzgelegenheit für die Verkäufer, gewiffe Garantien bezüglich
der Herfteliungsart und des Lohnes. Auf die in Amerika und auch in der Schweiz
üblich gewordene lobende Kennzeichnung der Fabrikate durch eine Kontroll
marke (label) hat der Deutfche Käuferbund verzichtet, weil der Vorftand glaubt,
damit eine zu große Verantwortung gegenüber den Käufern auf fich nehmen
zu müffen, und weil anderfeits die Erfahrungen mit dem labe! der Konfumenten-
vereinigungen in Amerika durchaus keine glänzenden find. 1 )
Um fo energifcher wird die Erziehung des Publikums zur Konfumenten
moral betrieben. Während weiße Liften bisher nur in Berlin und Leipzig
ausgegeben wurden, wird von allen Ortsgruppen durch Vorträge und Flugblätter
und mit Zuhilfenahme der Tagespreffe die Macht der Käufer in ihren verfchie-
denen Ausgeftaltungen dargeftellt und zugleich an die fozialen Pflichten
gemahnt, die mit diefer Macht verknüpft find und von deren Beachtung oder
Nichtbeachtung die Lebenslage bedrängter Volksfchichten in hohem Maße
abhängt.
Daß die Käufervereinigungen durch direkte Beeinfluffung der Arbeitgeber
augenfcheinliche Erfolge zugunften der Heimarbeiter erzielt haben, ift weder
in Amerika noch in Deutfchland klar nachweisbar. Um auf diefem Wege
Großes zu erreichen, müßte die Zahl der Mitglieder und die Zahl derjenigen,
welche die weiße Lifte als Norm bei ihren Einkäufen beobachten, eine un
geheure fein; ebenfo müßte auch die Mehrzahl der Firmen fich auf die weiße
Lifte verpflichten. Von folchen Erfolgen find aber die Käuferbünde weit ent
fernt. Die Gefchäfte find einer Kontrolle feitens einer privaten Vereinigung
vielfach fehr abgeneigt. Anderfeits würde der Käuferbund durch umfangreiche
weiße Liften eine Verantwortung gegenüber den Käufern übernehmen, der er
nicht gewachfen wäre. Und felbft im günftigften Falle würde eine Befferung
*) Vgl. E. Luders, Kontrollmarken als Erkennungszeichen für gute Waren’
.Soziale Praxis“ XXI 72.