Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  3.  Bereitftellung  von  Kapital  und  motorifcher  Kraft

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Wie  weit  die  Oberflächlichkeit  der  Käuferwelt  gehen  kann  und  welch
fchlimme  Folgen  fie  zeitigt,  haben  die  B  1  u  m  e  n  t  a  g  e  der  letzten  Jahre
in  grellem  Lichte  gezeigt.  Selbft  folche  Kreife,  in  denen  längft  ein  ehrlicher
Wohltätigkeitsfinn  fich  eingebürgert  hat,  ftehen  der  Not  der  Heimarbeiterinnen
verftändnislos  gegenüber.  Während  das  Blumentagskomitee  nach  der  einen
Seite  durch  beträchtliche  Spenden  einer  großen  Not  fteuerte  oder  einem  vaterländifchen
  Zwecke  diente,  nutzte  es  nach  der  andern  Seite  in  unbegreiflicher
Kurzfichtigkeit  die  Not  der  Blumenmacherinnen  durch  unwürdig  niedrige
Löhne  aus.  Für  das  Gros  der  Margariten-  oder  Kornblumen  erhielt  die  Heimarbeiterin ­
  oft  nur  5,  6  oder  8  Pf.  Lohn,  und  fie  konnte  bei  großer  Gefchickiichkeit
  erft  in  zwei  Stunden  ein  Gros  anfertigen;  die  Einberufer  des  Blumentags
wirkten  zuweilen  noch  auf  die  Firmen  ein,  um  die  Blumen  außergewöhnlich
billig  zu  bekommen.  Nur  völlige  Unkenntnis  über  die  Zufammenhänge  von
Arbeit,  Lohn  und  Not  konnte  fo  handeln.  Sobald  ein  Komitee  über  die  Schädlichkeit ­
  feines  Verfahrens  aufgeklärt  war,  traf  es  mit  den  Firmen  Vereinbarungen,
daß  den  Blumenmacherinnen  gute  Löhne  gezahlt  wurden. x )
Ein  neues  eklatantes  Beifpiel,  wie  notwendig  in  allen  Schichten  der  Gefellfchaft
  die  Aufklärung  über  foziale  Käuferpflichten  ift,  und  wieviel  fie  erreichen
kann!
§  3.  Bereitftellung  von  Kapital  und  motorifcher  Kraft.
Errichtung  von  Fachfchulen  und  Lehrwerkftätten
Unmittelbarer  als  durch  die  gefchilderten  Veranftaltungen  greift  die  foziale
Hilfe  ein,  wenn  fie  Kapital,  technifche  Betriebsmittel,  Ausbildung  und  Fortbildung ­
  fchafft.  Diefe  Hilfe  kann  gegeben  werden,  nur  um  eine  an  fich  verlorene ­
  Hausinduftrie  inftand  zu  fetzen,  ihren  Arbeitern  wenigftens  das  Notwendigfte
  zu  gewähren.  Es  liegt  dann  ein  Akt  der  Wohltätigkeit  vor.  Sie  ift
am  Platze,  wo  es  gilt,  dem  Übergang  zu  andern  Berufen  möglich  ft  die  Härten
zu  nehmen,  den  in  der  Heimarbeit  groß  Gewordenen  aus  ihr  ein  Auskommen
zu  fichern.  Vom  fozialpolitifchen  Standpunkte  bedeutend  höher  anzufchlagen
ift  die  Hilfe  Außenftehender,  die  das  Gewerbe  felbft  wieder  lebensfähig  machen
will.  Sie  will  ihrerfeits  nur  über  eine  Krifis  hinweghelfen,  wohl  auch  noch
technifche  Hilfsmittel  zugänglich  machen,  im  übrigen  aber  foll  die  Hausinduftrie ­
  möglichft  auf  die  eigne  Kraft  geftellt  werden.
Zur  erften  Gruppe  gehört  das  in  Reinerz  in  Schlefien  errichtete  Zentralbureau
  der  Hausinduftrieorganifation  für  Hand-*)

  Vgl.  „Heimarbeiterin“  Juni  1911;  E.  Onauck  -  Kühne  im  „Tag“  vom
.15.  Juni  und  11.  Juli  1911;  ferner  in  den  „Sozialen  Studentenblättern“  1912,  172  ff.
            
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