Full text: Die deutsche Hausindustrie

30 
I. Kap.: Begriff und Einteilung der Hausinduftrie 
geber regelmäßig infofern abhängig, als diefer gegen ihn den rechtlichen An- 
fpruch auf weitere Arbeitsleiftungen und auch die Befugnis befitzt, jederzeit 
in die Arbeitsausführung einzugreifen. 
Diefe Unterfcheidung ift in der Praxis fchwer durchzuführen, eine fcharfe 
Grenzlinie zwifchen Hausgewerbetreibenden und Heimarbeitern ift kaum zu 
ziehen. Die Anleitungen der Reichsverficherungsbehörden geben darum eine 
Anzahl verfchiedener Merkmale von Hausinduftrie und Heimarbeit, die fpäter 
(bei der Verficherungsordnung für Hausinduftrie) näher aufzuzählen find. 
Aber felbft an ihrer Hand bleibt die Unterfcheidung oft unklar. Auf jeden Fall 
aber ift der Kreis der Heimarbeiter gegenüber den Hausgewerbetreibenden 
ein eng begrenzter. 
Unter diefen Umftänden wäre es verfehlt und böte zu Mißverftändniffen 
Anlaß, wenn jemand einen irgendwie gearteten Unterfchied zwifchen Haus 
induftrie und Heimarbeit durchführen wollte. Im allgemeinen Sprachgebrauch, 
in Preffe und Literatur werden meiftens Hausinduftrie, Hausgewerbe, Haus 
arbeit, Heimarbeit, Heiminduftrie fynonym gebraucht. 
Die Bezeichnung Hausarbeit hat durch das Gefetz vom 20. November 
1911 neue Verbreitung gefunden. Allerdings deckt fich der Ausdruck „Haus- 
arbeit“ im Gefetz auch nicht völlig mit der nationalökonomifchen Bedeutung 
des Wortes Hausinduftrie oder Verlagsinduftrie; fcheiden doch alle diejenigen 
Hausgewerbetreibenden aus, die in ihrer Werkftatt Perfonal auf Grund gewerb 
lichen Arbeitsvertrags befchäftigen. Immerhin erweift fich das Wort Haus 
arbeit, wenn es nunmehr allgemein rezipiert wird, vielleicht als geeignet, die 
mißverftändlichen Unterfcheidungen von Hausinduftrie und Heimarbeit hintan 
zuhalten. 
Außer den aufgezählten Betriebsformen der Hausinduftrie gibt es noch 
viele Nuancen, die für die Gefamtlage des Heimarbeiters von Bedeutung find. 
So ift es nicht gleichgültig, ob jemand die Heimarbeit als ausfchließliche Be- 
fchäftigung, als Berufstätigkeit ausübt, oder bloß als Nebenbefchäftigung, wie 
viele Fabrikarbeiter, die nach des Tages Laft und Hitze noch Arbeit nach Haufe 
nehmen, und viele Frauen und Töchter aus den beffern Ständen. Es ift 
auch nicht gleichgültig, ob ein Heimarbeiter allein arbeitet oder bloß Familien 
angehörige bei fich befchäftigt, oder endlich Fremde gegen feften Lohn an 
nimmt, ein Unterfchied, der übrigens mit dem aufgeftellten Unterfchiede 
zwifchen eigentlicher Heimarbeit und Werkftattarbeit teilweife zufammen- 
fällt. Es fällt endlich auch für die Beurteilung der Lage des Heimarbeiters ins 
Gewicht, ob er über ein Häuschen und ein Ackerftückchen zum Kartoffelbau 
verfügt, das die Familie beftellen kann, oder ob er befitzlofer Mieter ift, der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.