Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

vu 
esse der Colonisierang seiner polnischen Provinzen die Institu 
tion der Rentengüter ins Lehen rief, bespricht die vorliegende 
Arbeit eingehend die Natur und die juridische Institu 
tion der preussischen Rentengüter; sie gibt ferner eine Be- 
sprechung der Initiativen und Bestrebungen nach dieser Rich 
tung in anderen Staaten und behandelt schliesslich im dritten 
Theile die Frage, in welcher Weise die Institution der Renten 
güter in Ungarn eingebürgert werden könnte. 
Die Errichtung von Rentengütern ist ohne Mitwirkung des 
Staates und ohne Inanspruchnahme seines Kredits unmöglich; die 
Gründe hiefür erörtert der Verfasser in seinem Werke und mo 
tiviert auch, weshalb das Rentengut im Interesse des Staats 
kredites zumindest eine gewisse Zeit lang und in gewissem 
Masse gebundener Grundbesitz sein muss. Die Geltendmachung 
der staatlichen Ingerenz in diesem Zweige des wirtschaftlichen 
Lebens können nur jene grossen, höchst wichtigen Staatsinter 
essen rechtfertigen, welche sich an die zweckentsprechende Zer- 
theilung des Grundbesitzes anknüpfen. Die Bildung von Mittel 
grundbesitzen unter staatlichen Ingerenz begründet in einem 
gewissen Masse auch jener Umstand, dass das Aufheben der 
Urbariallasten und die Befreiung der Hörigen s. Z. ohne jed 
weden Übergang, rapid und mit vollständiger Ausserachtlassung 
der wirtschaftlichen Interessen der Mittelgrundbesitzer-Klasse 
erfolgte. 
Der Verfasser dieses Werkes befasst sich auf Grund ernster 
und gründlicher Studien mit einer der dringendsten wirtschafts- 
politischen Fragen, welche von grösstem Einflüsse auf die zu 
künftige Entwickelung Ungarns ist und ich willfahre gerne seinem 
Ansuchen, die vorliegende Arbeit mit diesen wenigen Zeilen 
einzuleiten. \ 
Budapest, im September 1900. 
Karl Hieronymi.
	        
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