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II. Kap.: Die Entftehung der Hausinduftrie
der Weimarifchen Strumpfwirkerei, in der Plauenfchen Schleierinduftrie.
Sic alle fuchen etwaige Mißbräuche in dem neuen Syftem zu befeitigen und
häufig das Vorrecht des Verlegers auf zünftige Meifter zu befchränken, das
Verhältnis von Verleger und Heimarbeiter zu regeln. Aber die hausindu ftrielle
Betriebsform wird von ihnen allen mehr oder weniger ausdrücklich oder ftillfchweigend
anerkannt. *)
Die Umbildung eines handwerksmäßigen Betriebs in einen hausinduftriellen
ift ohne Zweifel diejenige Entftehungsform, der die Hausinduftrie in den
meiften Fällen ihren Urfprung verdankt. Die Erweiterung des Verkehrs
in Verbindung mit einer fortgcfchrittenen
Technik, das Ungenügen des lokalen Marktes und die
dadurch hervorgerufene Notlage zahlreicher Handwerker
warendieUrfachen, die allmählich einen Teil des Handwerks
in die Hausinduftrie hinüberführen mußten.
Auch Handwerke, die fich bis in die neuefte Zeit felbftändig erhalten hatten,
mußten fich aus diefen Gründen allmählich mit der Hausinduftrie befreunden.
Zahlreiche Schneider, die bis vor wenigen Jahrzehnten felbftändig für das
bürgerliche und bäuerliche Publikum arbeiteten, haben fich jetzt als Hausinduftrielle
in den Dienft der Konfektionsgefchäfte gestellt, fobald diefe anfingen,
die ganze Bekleidungsinduftrie infolge billigerer Herftcllung und ausgedehnterer
Marktbeziehungen zu beherrfchen. ln der Schwarzwälder Uhreninduftrie
haben fich bis heute felbftändige Kleinmeifter erhalten, die den Einkauf
von Rohftoffen wie den Verkauf ihrer Erzeugniffe auf eigne Rechnung
bewerkftelligten. Aber in dem unaufhaltfamen Auflöfungsprozeß fpalten fich ,
aus dem Kleinmeiftertum fortgefetzt Hausinduftrielle ab, die dem Verlagsfyftem
Zufällen. * 2 )
§ 4- Die Rückentwicklung der Fabrik zur Hausinduftrie
ln vielen Gewerbezweigen folgte die Hausinduftrie als eine neue zeitentfprechende
Form des gewerblichen Betriebs auf das Handwerk, während dann
fpäter die Hausinduftrie vielfach wieder abgelöft wurde durch das Fabrikfyftem.
Sie war — im großen und ganzen — das hiftorifche Mittelglied zwifchen Handwerk
und Fabrik. Es ift aber auch vorgekommen, daß, nachdem fchon jahrelang
eine Fabrik in einer beftimmten Branche an einem Orte beftanden hatte,
neben oder anftatt der Fabrik im felben Orte jene Branche hausinduftriell be-*)
Vgl. S t i e d a a. a. 0. 125 ff; S c h m o I I c r, Die Hausinduftrie und ihre altem
Ordnungen und Reglements, in Schmollers Jahrbuch 1887-2
) K. Bittmann, Hausinduftrie und Heimarbeit im Grofzherzogtum Baden,
Karlsruhe 1907, 125.