§ 1. Statiftik der Hausinduftrie
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Weiterhin ift zu beachten, was der Bearbeiter des fcatiftifchen Materials
von der Veröffentlichung bemerkt:
„Die Ziffern über das Hausgewerbe find wegen folcher Schwierigkeiten
und Mifzverftändniffe der Fragen, wie auch aus den Ergebniffen der bisherigen
Zählungen hervorgeht, nicht in dem Mafze als genau und zutreffend anzu-
fehen, als das von den übrigen Ergebniffen der Betriebsftatiftik angenommen
werden darf.“ (Statiftik des Deutfchen Reiches, Bd. 213, 247-)
Ein Vergleich der letzten Zählung mit den früher n,
der an fich eine fo reizvolle Aufgabe für die nationalökonomifche Beurteilung
der Hausinduftrie darftellt, ftöfzt leider auch auf grofze Schwierigkeiten, da
die Erhebungen nicht immer nach demfelben Schema erfolgten. Eine Reihe
von Unterfchieden bezieht fich namentlich auf die Frageftellung. x ) So wurden
beim Perfonal der Hausgewerbetreibenden 1895 und 1907 im Gegenfatz zu
1882 auch die Familienangehörigen, die nur gelegentlich mitarbeiten (1895) oder
die nur helfend tätig find (1907), miterfafzt. Ferner mujzten 1882 die Unter
nehmer die Zahl ihrer Hausgewerbetreibenden fo angeben, wie fie fich in der
Regel oder im Jahresdurchfchnitt belief, 1895 mufzte fie einmal angegeben
werden, wie fie fich am Stichtage der Zählung, dann wie fie fich in der Regel
oder im Durchfchnitt des Jahres oder der Betriebszeit belief; endlich 1907
war fie einmal anzugeben, wie fie fich am Stichtage der Zählung belief, zweitens
follte, wenn die Zahl der befchäftigten Perfonen fchwankend war, die Höchft-
zahl angegeben werden. — Ein wichtiger Unterfchied liegt endlich in der
Frageftellung, mit der man an den drei Zählungsterminen die Hausgewerbe
treibenden überhaupt zu erfaffen fuchte, mit andern Worten in der Begriffs-
umfehreibung. Die diesbezügliche Frage, die fich an die Hausgewerbetreibenden
richtete, lautete 1882: Arbeiten Sic felbftändig zu Haufe für fremde Rechnung,
d. h. in ihrer Wohnung für ein fremdes Gefchäft (für einen Unternehmer
ufw.) ? 1895: Arbeiten Sie in Ihrer eignen Wohnung für ein fremdes Gefchäft,
für einen Unternehmer ufw.? 1907: Arbeiten Sie in Ihrer eignen Wohnung
oder in eigner oder felbftgemietcter Werkftätte für einen oder mehrere andere
(fremde) Meifter, Fabrikanten, Kaufleutc oder fonftige Unternehmer als
Hausgewerbetreibender oder als Heimarbeiter?
Solche Unterfchiede bringen in einen Vergleich der Ergebniffe eine gewiffe
Unficherheit. Jedoch brauchen wir nicht ganz auf eine Vergleichung zu ver
zichten. Auf kleinere Zahlendifferenzen zwifchen der letzten Statiftik und
den frühem können wir freilich keine feftftehenden Refultatc hinfichtlich der
Verfchiebung in der Hausinduftrie aufbauen. Je gröfzer aber die Zahlenunter-
*) Vgl. Meerwarth a. a. 0. 322.
Koch 2 , Die deutfehe Hausinduftrie