Full text : Die deutsche Hausindustrie

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IV.  Kap.:  Wirtfchaftliche  und  foziale  Zuftände  in  der  Hausinduftrie

vorteilhaft  vom  Fabrikarbeiter  unterfcheidet,  find  andere  Gründe  maßgebend,
die  im  Arbeitsverhältnis  der  Hausinduftrie  liegen,  wie  Ifolierung,  zurückgebliebene ­
  Technik.  Es  wäre  darum,  fo  fcheint  mir,  nicht  richtig,  den  Hebel
der  Reform  im  Punkte  des  Abfatzverhältniffes  einzufetzen.  Eine  Befferftellung
in  diefem  Punkte  würde  doch  höchftens  die  Möglichkeit,  nicht  aber  die  Wirklichkeit ­
  einer  Befferftellung  des  Heimarbeiters  fchaffen.  Die  Reform  muß
das  Arbeitsverhältnis  als  folches,  konkreter  gefprochen,  das  Lohnverhältnis
treffen.  Tatfächlich  fcheint  mir  auch  die  amtliche  Minimallohnfeftfetzung,
die  auch  Bücher  für  die  einzig  richtige  Löfung  hält,  direkt  das  Lohn-  und
Arbeitsverhältnis,  nur  indirekt  die  Abfatzverhältniffe  zu  treffen,  infofern
diefe  nämlich  die  Vorausfetzung  einer  günftigen  Lohnregulierung  find.
Daß  zur  Begründung  der  Minimallohnfeftfetzung
erft  die  Abfatzverhältniffe  gefchildert  werden  müffen
und  der  Beweis  zu  erbringen  ift,  dafz  der  Verleger  eine  folche  Maßnahme
auch  ertragen  kann,  wird  man  fchwer  begreifen,  wenn  man  bedenkt,
dafz  auch  der  Fabrikarbeiterfchutz  und  die  Arbeiterverficherung,  die  einer
Lohnerhöhung  in  mancher  Hinficht  gleichkommt,  ohne  einen  folchen  Nachweis ­
  Gefetz  geworden  ift,  obwohl  die  Unternehmer  vorher  allgemein  behaupteten,
  die  Induftrie  könne  eine  folche  Belaftung  nicht  ertragen.  Eine  nationalökonomifche
  Unterfuchung  über  die  Abfatzverhältniffe  würde  für  das  tatfächliche
  Zuftandekommen  von  Lohntarifen  außerordentlich  wenig  Wert
haben.  Bücher  felbft  fagt  auch  mit  Bezug  auf  Mindeftlohntarife:  „Immer
wird  ein  den  lokalen  und  fachlichen  Verhältniffen  fich  anfchmiegendes  kafuiftifches
  Vorgehen  zur  direkten  Verbefferung  der  Einkommensverhältniffe
erforderlich  fein.“  In  den  Lohnämtern  und  Fachausfchüffen  würden  dementfprechend
  Unternehmer  als  fachverftändige  Beifitzer  über  die  vielen
Schwankungen  unterworfenen  Abfatzverhältniffe  unterrichten  und  auf
Grund  diefer  Informationen  einen  gerechten  Lohntarif  ermöglichen.  Was
hätte  aber  demgegenüber  eine  wiffenfchaftliche  Unterfuchung  zu  bedeuten,
die  naturgemäß  ein  größeres  Gebiet  und  einen  großem  Zeitraum  heranzieht
und  nur  Refultate  allgemeiner  Natur  vorlegt?
Wenn  wir  ferner  auf  das  zurückblicken,  was  bezüglich  der  Lohnfeftfetzung
an  gefetzgeberifchen  Erfolgen  vorliegt,  auf  die  Lohnämter  in  Auftralien  und
England  und  die  Fachausfchüffe  im  Deutfchen  Reich,  fo  können  wir  wohl  mit
aller  Beftimmtheit  behaupten:  Die  beften  nationalökonomifchen  Schilderungen
der  Abfatzverhältniffe  im  Verlagsfyftem  hätten  diefe  Erfolge  nicht  fo  bald
gezeitigt,  wie  die  vielfachen  und  verftärkten  Hinweife  auf  die  Arbeiterverhält,
niffe  durch  Literatur,  Preffe,  Heimarbeitausftellungen  es  getan  haben.
            
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