Vorwort
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in die gute Sache, die hier verfochten wird, und ihr Recht. Einer unferer heften Heim-
arbeitforfcher fchrieb vor einigen Jahren: „Für heute, gegenüber der Heimarbeit,
mufz es uns genügen, an die Menfchlichkeit zu appellieren. Die Gerechtigkeit für
fpätere Zeiten. Die fitzt bei Plato auf den Sternen.“ Ich vermag diefen refignierten
Standpunkt nicht zu teilen. Gewifz hat gegenüber der Heimarbeiterfchaft die Menfch-
lichkeit, die Nächftenliebe eine gro|ze Aufgabe zu erfüllen, vielleicht bei keiner fozialen
Volksfchicht mehr als bei ihr. Aber die Überzeugung, da|z das, was für die Heimarbeit
gewünfcht wird, in grofzem Umfange Rechtsforderungen darftellt, bricht fich mit
wachfender Kenntnis der Dinge immer mehr Bahn, und fie mu|z ins volle Rechts-
bewufztfein des ganzen Volkes übergehen. Vom Recht, das in den Herzen wohnet,
ift aber der Sieg unferer Sache zu erhoffen. Denn das Recht ift eine heilige Macht,
vor der keine Gegnerfchaft ftandhält.
Allen, die mir durch Auskunfterteilung und Überlaffung von Material behilflich
waren, befonders den Angeftellten mehrerer Gewerkfchaften und Genoffenfchaften,
fage ich herzlichen Dank. Befonderer Dank gebührt P. Conft. Noppel S. J., der mir
bei der Fertigftellung verfchiedener Abfchnitte durch fachmännifche Mitarbeit wefent-
liche Hilfe leiftete.
Der Verfaffer.