2. Lohnverhältniffe
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ftättc ins Elternhaus als Heimarbeiter gemeldet. l ) Auch in Heffen ftieg die Zahl
der gewerblich tätigen eignen Kinder in den Jahren 1904—1908 von 2356
auf 2605, während die der fremden Kinder gleichzeitig von 2638 auf 1308
zurückging. Nach Berichten aus Oberfranken waren die Kinder abgerichtet,
fo dafz fie vom Gewerbeauffichtsbeamten nicht arbeitend angetroffen werden.
Mag alfo das Kinderfchutzgefetz auch fchon einige Erfolge erzielt haben, die
Heimarbeit hat offenbar am gering ften Anteil daran.
Es ift gewi(z oft die bittere Not der Eltern, welche fie ihre Kinder fchon früh
zeitig in das harte Joch der Arbeit einfpannen hei|zt. Aber es ift doch auch großer
Unverftand: während die Eltern zu Ausbeutern an ihren Kindern werden,
werden diefe zu Preisdrückern für die Eltern und die gefamte Arbeiterfchaft.
Zudem wird dem Kinde die goldene Jugendzeit völlig geraubt, feine Gefund-
heit wird infolge einer oft mafzlos ausgedehnten Arbeit, einer durchaus un
genügenden Nachtruhe, des Mangels an Bewegung in freier Luft, des been
digen Aufenthalts in ungefunden Arbeitsräumen zeitlebens gefährdet, feine
Arbeitskraft verringert und in ihrer vollen Entwicklung gehemmt. Die geiftige
Ausbildung mu|z bei der Übermüdung der zarten Körperkraft notwendig Zurück
bleiben, die Schulzucht illuforifch werden. Und auch der Sittenreinheit des
Kindes drohen infolge der frühzeitigen Berührung mit einer häufig verwilderten
Arbeiterfchaft ernfte Gefahren. * 2 ) Die Grundlagen des Familienlebens und einer
gedeihlichen Erziehung werden erfchüttert: an Stelle der zarten, Eltern und
Kind miteinander verknüpfenden Bande treten die kalten, egoiftifchen Be
ziehungen von Arbeitgeber und Arbeiter, von Ausbeuter und Ausbeutungs-
Objekt.
§ 2. Lohnverhältniffe
Die Lohnhöhe ift für die Hausinduftriellen eine Frage von vitalfter Bedeu
tung. Nicht nur, weil der Lohn, wie überhaupt bei der Arbeiterbevölkerung,
in der Regel ihre einzige Einkommensquelle ift. Alles, was fonftdem heutigen
Lohnarbeiter Schutz und Erleichterung verfchafft und ihm unabhängig von der
Entlohnung gewährt wird, ift für den Heimarbeiter eine Frage der Lohnhöhe,
ein Teil der Lohnfrage. Schutz von Gefundheit und Leben, hygienifcher
Werkftättenfchutz, Befchränkung der Arbeitszeit werden dem Fabrikarbeiter
in jedem Falle zuteil und können als Entgelt für etwaige geringe Löhne an-
') „Soziale Praxis“ XVIII 93, 1177—1281.
2 ) Vgl. K. A g a h d a. a. 0. 49—89 fowie das Rundfehreiben des Reichskanzlers
vom 9- Dezen.oer 1897 betreffend die gewerbliche Kinderarbeit, mitgeteilt bei Agahd
196; Wegweifer der Jugendrettung, herausgegeben vom Verein katholifcher deut-
fcher Lehrerinnen, Freiburg 1909. Caritasverband.