NORWEGEN
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Rechtliche Grundlage und Zeit der Anordnung
Quellen
V. Bestimmungen vom 3. Oktober 1914 über
eine weitere Verlängerung des Moratoriums
für Geldforderungen, die dem Auslande ge
schuldet werden, und die vor dem 5. August
1914 entstanden sind.
Nachrichten für Handel,
Industrie und Land
wirtschaft Nr. 109 vom
8. Oktober .914.