NORWEGEN
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Rechtliche Grundlage und Zeit der Anordnung
Quellen
V. Bestimmungen vom 3. Oktober 1914 über
eine weitere Verlängerung des Moratoriums
für Geldforderungen, die dem Auslande geschuldet
werden, und die vor dem 5. August
1914 entstanden sind.
Nachrichten für Handel,
Industrie und Landwirtschaft
Nr. 109 vom
8. Oktober .914.