42 2.Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
wie nach außen wird, so hat es sich auch historisch von jeher er-
geben, daß die möglichst bestimmte Entwicklung der Rechtsordnung
gerade in dieser staatswirtschaftlichen Gesetzgebung als das ent-
scheidende Kriterium für das gesamte verfassungsmäßige Recht mit
mehr oder weniger Klarheit von dem Anfang aller Verfassungen
als Grundlage und Hauptausdruck dieser Verfassung selber aner-
kannt worden ist. ... In Wahrheit halten alle Kulturvölker nicht
so sehr darum an der Verfassungsmäßigkeit des Budgets fest, weil
dasselbe eine gesetzliche Ordnung der Wirtschaft, als darum, weil
es der Hauptausdruck und Träger der verfassungsmäßigen Freiheit
überhaupt ist !).
England ist der erste größere Staat, welcher früh zur Er-
kenntnis und Anwendung der Hauptprinzipien des Budgetrechtes
kommt und große politische Kämpfe durchlebt zur Erkämpfung
dieses Rechts. Mit dem Jahre der sogenannten unblutigen Revolution,
im Jahre 1688, scheint das Ziel erreicht zu sein. Die Aufgabe
späterer Zeiten ist die Detailarbeit, die Ausarbeitung der einzelnen
Partien des Budgetrechts. In Frankreich entwickelte sich das
Budgetrecht viel später. Die französische Revolution legt die Grund-
züge des französischen Budgetrechts nieder, in der Restaurations-
zeit wird dasselbe unter harten Kämpfen ausgebaut. Einige Weiter-
entwicklung erfolgt unter der dritten Republik. Es bildet‘ das
Verdienst dieser beiden Staaten, daß die hohe Bedeutung des
Budgetrechts anerkannt und auch theoretisch entwickelt ist. Von
anderen Staaten hat auch Belgien teil an der konsequenten Durch-
bildung des konstitutionellen Budgetrechts. Zur Theorie desselben
hat namentlich die deutsche Wissenschaft wichtige Beiträge geliefert.
Im engeren Sinne verstehen wir unter Budgetrecht das den
gesetzgebenden Körpern bezüglich der Feststellung des Staatshaus-
haltes gebührende Recht, welches in dem Rechte der Bewilligung
resp. der Verweigerung des von der Regierung vorgelegten Staats-
haushaltsplanes, sowie in dem Rechte der Kontrolle des Staatshaus-
haltes mit Rücksicht auf die Einhaltung des Budgetgesetzes besteht.
Dieses Recht bildet eines der wichtigsten konstitutionellen Rechte
und die um dasselbe geführten Kämpfe waren zugleich Kämpfe um
das moderne konstitutionelle Prinzip, so daß in gewissem Sinne
gesagt werden kann: Budgetrecht und Verfassungsrecht wurden
von derselben Sonne zur Reife gebracht. Namentlich in der Ge-
schichte von England und Frankreich gehören jene Konflikte, welche
im Interesse des Budgetrechts gekämpft wurden, zu den kampf-
') Stein, Lehrbuch der Finanzwissenschaft I, S. 205 ff,