Full text: Versicherung und Wirtschaft

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Ereignisse, sondern der allgemeine Gedanke der Sicherung gegen 
einen möglichen Schaden oder Mangel," und dies dahin aus 
legt, datz auch bei der Erlebensversicherung „nicht die repara- 
torische Ausgleichung dieses Verlustes, sondern die präventive 
Deckung der künftigen Lebensbedürfnisse, nicht Ersatz des durch 
den Versicherungsfall entstandenen Schadens, sondern Versor 
gung für die Zukunft, der eigentliche Zweck der Versicherungs 
leistung" sei, so hat er damit das Prinzip der Versicherung 
weniger getroffen als die Schadenstheorie. Denn die präventive 
Deckung künftiger Lebensbedürfnisse ist die Aufgabe der Wirt 
schaft überhaupt, und kommt nur deshalb in der Versicherung 
zur Erscheinung; ein typisches Merkmal ist sie daher nicht. Die 
Versicherung will vielmehr da eingreifen, wo die Unvorherseh- 
barkeit künftigen Geschehens eine Unsicherheit in der Erfüllung 
der Aufgabe der Wirtschaft herbeiführt. Will man den Begriff 
der Versicherung so fassen, daß eine Verwandtschaft der Be 
griffsmerkmale mit andern wirtschaftlichen Vorgängen ausge 
schlossen ist, so mutz man die Versicherungserscheinung nach ihrer 
selbständigen arbeitsteiligen Funktion beurteilen. m ) Zhr? 
arbeitsteilige Aufgabe innerhalb der Wirtschaft, der Vorsorge 
für ungewissen Bedarf ist aber die: in all den Fällen der Un 
sicherheit der Wirtschaft, wo die Ersparung sich als unwirtschaft 
lich erweist — mag sie unzulänglich sein wegen der Möglichkeit 
einer Über- oder Unterdeckung, oder mag sie zugleich auch noch 
sinnlos sein, weil man einen Gewinnentgang nicht dadurch er 
setzen kann, datz man eine Ersparnis bereit stellt, — zwar nicht 
selbständige neue Werte zu schaffen, sondern die Ersparung da 
durch wirtschaftlich bedeutungsvoll zu gestalten und so die Un 
sicherheit der Wirtschaft zu beseitigen, datz sie vielen, in der 
gleichartigen Ungewitzheit befindlichen Wirtschaften einen Kosten 
aufwand auferlegt, der nach der Wahrscheinlichkeit der Verwirk 
lichung der Ungewitzheit bemessen ist, und so durch Vereinigung 
dieser Beiträge einen Wert bereit stellt, der den Anforderungen 
aller beteiligten Wirtschaften dann genügt, wenn die Verwirk- 
Vgl. Stephinger a a. O. S. 2.
	        
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