108
Agenten zu werben, auch die Verwendung der Fristlöhne. Bleibt noch
immer der Fristlohn in mehr oder weniger grossem Masse bestehen, so
ist dies nur auf die Vorteile, die er dem Gutsherrn bringt, zurückzu
führen. ln den Gegenden, wo es für die Gutswirtschaften noch immer
sehr schwer ist, sich mit Arbeitskräften zu versehen, ist der Fristlohn
noch sehr üblich. Die Gutsherren greifen zu ihm, um sich mit den
nötigen Arbeitskräften für alle Feldarbeiten zu versehen; die Arbeiter,—
um einen sicheren Verdienst zu haben. Weder für die ersten noch für
die letzten wird aber dieses Ziel erreicht. Bei unvorhergesehenen
Witterungsumschlägen werden die Arbeitsverträge von den Arbeitern
resp. von den Gutsherren oft genug gebrochen. Beide Seiten sind immer
bestrebt, den Fristlohn durch den Tagelohn zu ersetzen.
Die Fristarbeiter können in zwei Kategorien geteilt werden, in Frist
arbeiter für den Winter und für den Sommer. Von grösserem Interesse
sind hier die Fristarbeiter für den Sommer. Der Endtermin bei den
Sommerfristlöhnen bleibt stabil, er fällt entweder auf den 1. Oktober oder
auf den 14. November. Meistens werden die Arbeiter bis zum 1. Oktober
(sog. Pokrow-Feiertag) gedungen, zu welcher Zeit die Hauptfeldarbeiten
fertig zu sein pflegen. Was den Anfangstermin anbetrifft, so ist er sehr
mannigfaltig. Hauptsächlich werden die Fristarbeiter in der 1. oder
II. Hälfte des März oder im April, Mai und Juni gedungen.
Die Mannigfaltigkeit und Veränderlichkeit der Anfangstermine hängt
vor allem von der Witterung ab. Je eher das Frühjahr anfängt, desto
zeitiger können die Bestellarbeiten begonnen werden und desto früher
entsteht der Bedarf an Arbeitskräften. Was die Fristarbeiter für den
Winter anbetrifft, so werden sie nicht nur für Feldarbeiten, sondern auch
für Hofdienste gedungen. Als typische Winterarbeiten mögen hier er
wähnt sein:
«) Dreschen von Mais;
b) Fahren von Getreide zu den Absatzorten;
c) Steinbrechen;
d) Holzschlag und Holzzerkleinern u. dgl.
Den Hauptbestand der Fristarbeiter im Winter bilden die einheimi
schen Bauern. Manchmal aber werden auch Wanderarbeiter gedungen.
Bei schlechtem Verdienst während des Sommers bleiben die Wander
arbeiter auch im Winter in den neurussischen Gouvernements und ver
dingen sich als Lohnarbeiter. Der Arbeitsvertrag wird dann gewöhnlich
auf die Zeit vom 1. Oktober bis Mitte Mai abgeschlossen. Dadurch
wollen die Gutsherren sich mit Arbeitskräften, wenn auch nur für den
Anfang des Frühjahrs, voraus versehen.