Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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stellnng  von  Militärarbeit  gemeldet  hätten  und  beschäftigt  würden. ­
  Man  dürfe  sie  jetzt  nicht  ausschalten.  Den  Werkstattarbeitern
sei  die  Mitnahme  von  Arbeit  nach  Hause  zu  erlauben,  damit  auch
die  Angehörigen  am  Verdienst  teilnehmen  könnten.  Derselbe  Arbeitgeber ­
  war  ferner  für  Beibehaltung  des  Zwischenmeistersystems.
Dem  wurde  von  Arbeitern  entgegengehalten:  Tie  Beseitigung  der
Zwischenmeister  sei  notwendig.  Verschiedene  Beispiele  in  Zwischenmeisterbetriöben
  zeigten,  daß  die  Löhne  um  50  Prozent  geringer
wären  als  in  Fabrikbetrieben.  Die  ineisten  Heimarbeiter  hätten
die  Militärarbeit  nur  als  Notstandsarbeit  betrachtet.  Die  .Heimarbeit ­
  der  Lederwarenindustrie  solle  man  nicht  ans  Militärarbeit
ausdehnen.  Hier  sei  auf  die  Verhandlungen  der  Heimarbeiterkongresse ­
  zu  verweisen.  Jedenfalls  möchte  die  Heeresverwaltung  daraus ­
  achten,  daß  ihre  Aufträge  nur  dort  erledigt  würden,  wo  Uebertragnng
  Etwaiger  Krankheiten  durch  .Heimarbeit  ausgeschlossen  sei.
Des  weiteren  'bemerkte  ein  Arbeitgeber,  daß  durch  Zwischenlneister
  eine  schwere  Konkurrenz  hervorgerufen  sei.  Man  solle  für
Mililäravbeit  das  Zwischenmeistertum  nicht  zulassen.  Bezüglich  der
.Heimarbeiter  empfahl  er  Herabsetzung  der  Mersgvenze.  Der  Arbeitgeber ­
  gab  zu,  daß  die  Heimarbeit  zu  Lohndrückereien  benutzt
worden  sei.  Wenn  man  den  Vorschlag  gleicher  Entlohnung  der
Heimarbeiter  wie  der  Werkstattarbeiter  annehme,  so  würde  ein
Teil  der  Mißstände  beseitigt  werden.  Auslandsware  dürfe  alsdann
nur  an  solche  Arbeiter  gegeben  werden,  die  einen  eigenen  Hansstand ­
  haben.  Avbeitgeberseits  ist  man  endlich  dafür,  daß  die  Fabrikanten ­
  Personen  beschäftigen  dürfen,  die  den  Meistertitel  berechtigt
führen,  „mit  1  bis  2  Hilfskräften  arbeiten  und  ihnen  den  tarifmäßigen ­
  Lohn  zahlen".
Um  zu  zeigen,  wie  gerechtfertigt  die  Beschwerden  über  die
Zwischenmeister  sind,  soll  hier  eine  Schilderung  über  einen  Fall,
welcher  Mitte  Februar  1916  das  Berliner  Gewerbegericht  beschäftigte, ­
  eingefügt  werden:  Beklagter  hatte  als  Zwischenmeister  ftir
eine  Firma  die  Herstellung  von  Mantel-  und  Flaschenriemen  überwogen ­
  erhalten,  und  dazu  Klägerin  als  Handnäherin  angenommen.
Entsprechend  der  Verfügung  der  Militärbehörde  hatte  er  fiir  sich
            
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