Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Diejenigen,  welche  für  eine  Sättigung  der  Zirkulation ­
  mit  Gold  eintraten,  hatten  die  Vorstellung,
daß  so  das  Mißtrauen  der  Bevölkerung  zurückgedrängt ­
  und  im  Kriegsfall  die  Nachfrage  nach
Gold  geringer  sein  werde.  Ueber  die  kriegswirtschaftliche ­
  Bedeutung  dieser  und  anderer  Maßnahmen ­
  auf  dem  Gebiete  des  Geldwesens  werden
wir  noch  mehrfach  zurückkommen.
VI.  Beschaffung  von  Zeichengeld.
1.  Allgemeines.
Wir  haben  gesehen,  welch  scharfen  Unterschied ­
  man  zwischen  den  Geldsorten  machen
muß,  die  nur  im  Inlande  verwendbar  sind,  und
jenen,  welche  auch  im  internationalen  Verkehr
verwendet  werden  können.  Um  diesen  Unterschied
möglichst  markant  hervortreten  zu  lassen,  werde  ich
die  verschiedenen  Geldbeschaffungsmethoden,  getrennt ­
  für  inländisches  Zeichengeld  und  für  Weltgeld, ­
  erörtern.  Es  kann  zwar  unter  Umständen
auch  Zeichengeld  gegen  Weltgeld  umgetauscht
werden,  aber  im  Kriegsfälle  kann  man  mit  diesen
Umtauschmöglichkeiten  nicht  immer  mit  Sicherheit ­
  rechnen  und  man  darf,  wenn  man  vorsichtig
sein  will,  nur  das  als  Weltgeld  in  Rechnung
stellen,  was  in  einem  bestimmten  Augenblick  an
Weltgeld  vorhanden  ist,  wobei  das  Weltgeld  in
erster  Reihe  in  Gold,  in  zweiter  auch  in  Golddevisen ­
  oder  Goldguthaben  im  Auslande  bestehen
kann.  Die  Trennung  in  Weltgeld  und  Inlandsgeld
muß  deshalb  mit  Nachdruck  hervorgehoben  werden,
Weil,  wie  die  Erfahrung  lehrt,  nicht  selten  die
finanzielle  Kriegsbereitschaft  eines  Staates  in  der
Weise  berechnet  wird,  daß  man  die  Goldbestände,
mit  den  Staatskassenbeständen  —  die  sowohl  aus
^eichengeld,  als  auch  aus  vollwertigem  Goldgeld
bestehen  —  und  dem  Notenemissionsrecht  oder
Anleiherecht  zu  einer  Summe  vereinigt.  Diese
Summe  besagt  begreiflicherweise  nichts  über  die
finanzielle  Kriegsbereitschaft,  denn  Zeichengeld
^nn  ja  beliebig  vermehrt  werden,  während  dies
für  Weltgeld  nicht  gilt.  Wer  daher  die  finanzielle
Kriegsbereitschaft  eines  Staates  zu  berechnen
Un ternim.mt,  muß  vor  allem  ein  besonderes  Zeichen-Seldkonto
  und  ein  gesondertes  Weltgeldkonto
aufstellen.
Zunächst  wollen  wir  uns  ganz  kurz  über  die
Quellen  orientieren,  aus  denen  der  Staat  während
bes  Krieges  seinen  Bedarf  an  Inlandszahlungsrmtteln
  in  erster  Linie  deckt.  Es  sind  dies:
a)  Kriegsschatz,
b)  Anleihen,
c)  Steuern,
d)  Schaffung  von  Zeichengeld,  sei  es  nun
Papierenes,  metallisches  oder  girales  Zeichengeld.
Die  Methode  d)  ist  für  Weltgeld  unanwendbar. ­
  Wenn  der  Staat  kein  Gold  vorrätig  hat,  ist
außerstande,  es  in  Kriegszeiten  herzustellen.
D'a  Methode  c)  kann  zwar  auch  dazu  dienen,
Weltgeld  heranzuziehen,  das  in  der  Bevölkerung
Zer streut  ist,  sie  kann  aber  nur  dort  angewendet
Werden,  wo  die  Herrschgewalt  des  Staates  wirksam ­

  ist,  während  z.  B.  Methode  b)  sowohl  im
Inlande  als  auch  im  Auslande  Verwendung
finden  kann.
2.  Kriegsschatz.
Beginnen  wir  mit  dem  Kriegsschatz.  Ich  bezeichne ­
  damit  jene  Geldbestände,  die  dem  Staat
im  Kriegsfall  tatsächlich  zur  Verfügung  stehen.
Ob  eine  bestimmte  Geldsumme  juristisch  als
Kriegsschatz  ausgesondert  erscheint,  ist  zwar  nicht
gleichgiltig,  aber  doch  eine  Frage  zweiten  Ranges.
Der  Kriegsschatz  hat  heute  nicht  mehr  jene  Bedeutung, ­
  wie  vor  Jahrhunderten,  aber  er  kann
noch  immer  einen  Vorsprung  von  Tagen  verschaffen, ­
  was  in  Zukunft  ebenso  wichtig  sein
dürfte,  wie  es  etwa  im  Deutsch-Französischen  Krieg,
war,  in  dem  derErfog  der  Deutschen  zum  Teil  auf
die  Ausnützung  des  preußischen  Kriegsschatzes
zurückzuführen  ist,  der  später  in  den  Kriegsschatz ­
  des  Deutschen  Reiches  umgewandelt
wurde.
Ob  man  einen  Kriegsschatz  anlegen  solle
oder  nicht,  wurde  bereits  im  18.  Jahrhundert  viel
diskutiert.  Schon  damals  konnte  man  mit  ihm
allein  keinen  Krieg  mehr  führen  und  war  daneben
auf  andere  Geldquellen  angewiesen.  Treffliche
Betrachtungen  über  diesen  Gegenstand  findet  man
bei  Struensee,  einem  Minister  Friedrich  des  Großen,
der  eine  Arbeit  «Ueber  die  Mittel  eines  Staates
bei  außerordentlichen  Bedürfnissen,  besonders  bei
Kriegszeiten  Geld  zu  erhalten»  veröffentlichte.
Gegen  einen  Kriegsschatz  machte  man  damals  in
England  geltend,  daß  er  die  Regierung  zu  unabhängig ­
  vom  Geldbewilligungsrecht  des  Parlaments
mache,  ein  Argument,  das  übrigens  auch  im
19.  Jahrhundert  gelegentlich  verwendet  wurde.
Wie  ich  schon  erwähnte,  kann  ein  Kriegsschatz ­
  entweder  offiziell  als  solcher  bestehen  oder
aber  in  offiziell  in  Form  von  Geldern  der  Notenbank ­
  oder  der  Staatskassen  vorhanden  sein.
Wenn  eine  bestimmte  Geldsumme  juristisch  nicht
als  Kriegsschatz  bezeichnet  ist,  so  kann  der
Staat  im  Kriegsfall  doch  manche  Schwierigkeiten
haben,  das  Geld  in  seine  Hand  zu  bekommen.
Er  kann  sich  möglicherweise  genötigt  sehen,
Brachialgewalt  mindestens  formell  zur  Anwendung
zu  bringen,  was  dem  Prestige  nicht  eben  förderlich ­
  ist.  Was  für  Schwierigkeiten  sich  ergeben
können,  vermag  man  z.  B.  daraus  zu  entnehmen,  daß
im  Deutsch-Französischen  Krieg  die  französische
Regierung  nur  nach  langem  Verhandeln  von  der
Bank  Geld  erhalten  konnte.  Gambetta  plante
bereits  gewaltsame  Eingriffe,  als  die  Bank  schließlich ­
  doch  nachgab  und  dem  Staat  unter  schweren
und  demütigenden  Bedingungen  —  Domänen
mußten  verpfändet  werden  —  Gelder  zur  Verfügung ­
  stellte.
Trotz  alledem  ist  aber  die  Ansammlung  von
Inlandsgeld  als  Kriegsschatz  von  geringer  Bedeutung, ­
  sei  es  nun,  daß  man  die  Absicht  habe,
das  unterwertige  Metallgeld  ans  Publikum  auszugeben ­
  oder  es,  was  das  österreichisch-ungarische
Bankstatut  gestattet,  als  Notendeckung  zu  ver ­
            
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