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Diejenigen, welche für eine Sättigung der Zirkulation
mit Gold eintraten, hatten die Vorstellung,
daß so das Mißtrauen der Bevölkerung zurückgedrängt
und im Kriegsfall die Nachfrage nach
Gold geringer sein werde. Ueber die kriegswirtschaftliche
Bedeutung dieser und anderer Maßnahmen
auf dem Gebiete des Geldwesens werden
wir noch mehrfach zurückkommen.
VI. Beschaffung von Zeichengeld.
1. Allgemeines.
Wir haben gesehen, welch scharfen Unterschied
man zwischen den Geldsorten machen
muß, die nur im Inlande verwendbar sind, und
jenen, welche auch im internationalen Verkehr
verwendet werden können. Um diesen Unterschied
möglichst markant hervortreten zu lassen, werde ich
die verschiedenen Geldbeschaffungsmethoden, getrennt
für inländisches Zeichengeld und für Weltgeld,
erörtern. Es kann zwar unter Umständen
auch Zeichengeld gegen Weltgeld umgetauscht
werden, aber im Kriegsfälle kann man mit diesen
Umtauschmöglichkeiten nicht immer mit Sicherheit
rechnen und man darf, wenn man vorsichtig
sein will, nur das als Weltgeld in Rechnung
stellen, was in einem bestimmten Augenblick an
Weltgeld vorhanden ist, wobei das Weltgeld in
erster Reihe in Gold, in zweiter auch in Golddevisen
oder Goldguthaben im Auslande bestehen
kann. Die Trennung in Weltgeld und Inlandsgeld
muß deshalb mit Nachdruck hervorgehoben werden,
Weil, wie die Erfahrung lehrt, nicht selten die
finanzielle Kriegsbereitschaft eines Staates in der
Weise berechnet wird, daß man die Goldbestände,
mit den Staatskassenbeständen — die sowohl aus
^eichengeld, als auch aus vollwertigem Goldgeld
bestehen — und dem Notenemissionsrecht oder
Anleiherecht zu einer Summe vereinigt. Diese
Summe besagt begreiflicherweise nichts über die
finanzielle Kriegsbereitschaft, denn Zeichengeld
^nn ja beliebig vermehrt werden, während dies
für Weltgeld nicht gilt. Wer daher die finanzielle
Kriegsbereitschaft eines Staates zu berechnen
Un ternim.mt, muß vor allem ein besonderes Zeichen-Seldkonto
und ein gesondertes Weltgeldkonto
aufstellen.
Zunächst wollen wir uns ganz kurz über die
Quellen orientieren, aus denen der Staat während
bes Krieges seinen Bedarf an Inlandszahlungsrmtteln
in erster Linie deckt. Es sind dies:
a) Kriegsschatz,
b) Anleihen,
c) Steuern,
d) Schaffung von Zeichengeld, sei es nun
Papierenes, metallisches oder girales Zeichengeld.
Die Methode d) ist für Weltgeld unanwendbar.
Wenn der Staat kein Gold vorrätig hat, ist
außerstande, es in Kriegszeiten herzustellen.
D'a Methode c) kann zwar auch dazu dienen,
Weltgeld heranzuziehen, das in der Bevölkerung
Zer streut ist, sie kann aber nur dort angewendet
Werden, wo die Herrschgewalt des Staates wirksam
ist, während z. B. Methode b) sowohl im
Inlande als auch im Auslande Verwendung
finden kann.
2. Kriegsschatz.
Beginnen wir mit dem Kriegsschatz. Ich bezeichne
damit jene Geldbestände, die dem Staat
im Kriegsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Ob eine bestimmte Geldsumme juristisch als
Kriegsschatz ausgesondert erscheint, ist zwar nicht
gleichgiltig, aber doch eine Frage zweiten Ranges.
Der Kriegsschatz hat heute nicht mehr jene Bedeutung,
wie vor Jahrhunderten, aber er kann
noch immer einen Vorsprung von Tagen verschaffen,
was in Zukunft ebenso wichtig sein
dürfte, wie es etwa im Deutsch-Französischen Krieg,
war, in dem derErfog der Deutschen zum Teil auf
die Ausnützung des preußischen Kriegsschatzes
zurückzuführen ist, der später in den Kriegsschatz
des Deutschen Reiches umgewandelt
wurde.
Ob man einen Kriegsschatz anlegen solle
oder nicht, wurde bereits im 18. Jahrhundert viel
diskutiert. Schon damals konnte man mit ihm
allein keinen Krieg mehr führen und war daneben
auf andere Geldquellen angewiesen. Treffliche
Betrachtungen über diesen Gegenstand findet man
bei Struensee, einem Minister Friedrich des Großen,
der eine Arbeit «Ueber die Mittel eines Staates
bei außerordentlichen Bedürfnissen, besonders bei
Kriegszeiten Geld zu erhalten» veröffentlichte.
Gegen einen Kriegsschatz machte man damals in
England geltend, daß er die Regierung zu unabhängig
vom Geldbewilligungsrecht des Parlaments
mache, ein Argument, das übrigens auch im
19. Jahrhundert gelegentlich verwendet wurde.
Wie ich schon erwähnte, kann ein Kriegsschatz
entweder offiziell als solcher bestehen oder
aber in offiziell in Form von Geldern der Notenbank
oder der Staatskassen vorhanden sein.
Wenn eine bestimmte Geldsumme juristisch nicht
als Kriegsschatz bezeichnet ist, so kann der
Staat im Kriegsfall doch manche Schwierigkeiten
haben, das Geld in seine Hand zu bekommen.
Er kann sich möglicherweise genötigt sehen,
Brachialgewalt mindestens formell zur Anwendung
zu bringen, was dem Prestige nicht eben förderlich
ist. Was für Schwierigkeiten sich ergeben
können, vermag man z. B. daraus zu entnehmen, daß
im Deutsch-Französischen Krieg die französische
Regierung nur nach langem Verhandeln von der
Bank Geld erhalten konnte. Gambetta plante
bereits gewaltsame Eingriffe, als die Bank schließlich
doch nachgab und dem Staat unter schweren
und demütigenden Bedingungen — Domänen
mußten verpfändet werden — Gelder zur Verfügung
stellte.
Trotz alledem ist aber die Ansammlung von
Inlandsgeld als Kriegsschatz von geringer Bedeutung,
sei es nun, daß man die Absicht habe,
das unterwertige Metallgeld ans Publikum auszugeben
oder es, was das österreichisch-ungarische
Bankstatut gestattet, als Notendeckung zu ver