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rechnen. Die Arbeitskräfte, die in den Luxusindustrien
tätig sind, werden vielleicht — soweit
sie nicht einberufen werden — in der Lebensmittelindustrie
Verwendung finden.
Es sind dies alles Fragen, die einer eindringenden
Bearbeitung harren. Vergessen wir
nicht, daß wir bis jetzt nur eine unzureichende
Produktionsstatistik besitzen, und daß es großer
Mühe bedarf, um dieselbe auch nur in grober Annäherung
für den Kriegsfall umzurechnen.
Praktische Fragen dringendster Art treten an
die Zivil- und Militärverwaltung heran; an erster
Stelle steht die Versorgung der Bevölkerung mit
Nahrungsmitteln und Kohlen. Insbesondere muß
die Frage historisch und systematisch studiert
werden, wie die Großstädte entsprechend versorgt
werden können. Im allgemeinen werden
diese Studien immer von Fall zu Fall angestellt,
ohne daß ausreichende Vorarbeiten vorliegen
würden; fehlen doch bis jetzt geeignete kriegswirtschaftliche
Institute. Wenn die Verpflegung
der Großstädte in Betracht gezogen wird, muß
man einerseits die Möglichkeit der Zufuhr, anderseits
die Möglichkeit der Magazinierung erwägen.
Je größer die Magazine und die eingelagerten
Nahrungsmengen sind, desto später werden die
Bahnlinien für die Großstadtverpflegung in Anspruch
genommen werden, desto länger stehen
sie der Mobilisierung ungestört zur Verfügung.
Sind die aufgestapelten Warenmengen zu gering,
so muß schon während der Mobilisierung die
Einschaltung von Lebensmittelzügen für die Zivilbevölkerung
veranlaßt werden. Es ergibt sich
so die Notwendigkeit, einen allgemeinen Mobilisierungsplan
auszuarbeiten, der nicht nur die
Armee umfaßt, sondern die gesamte soziale
Struktur und auch auf die verbündeten Staaten
Rücksicht nimmt. Wie wichtig für den militärischen
Widerstand entsprechende Vorsorgen sein
können, beweist eine Erfahrung aus dem russischjapanischen
Kriege. Rußland hatte bereits im Jahre
1904 einen zweijährigen Lebensmittelvorrat auf
der Insel Sachalin angehäuft. Der Vorrat reichte
für die Zivil- und Militärbevölkerung aus. Hätte
er z. B. nur für die Militärbevölkerung allein ausgereicht,
so würde die Insel bald dem Feinde in
die Hände gefallen sein. Dies alles läßt die Forderung
gerechtfertigt erscheinen, die insbesondere
in Deutschland von Kriegswirtschaftlern vertreten
wird, daß gemischte Kommissionen, bestehend
aus Zivil- und Militärpersonen, ständig die Gesamtmobilisierungsvorkehrungen
beraten und ergänzen.
Im Weltkriege der Zukunft dürfte insbesondere
die Getreideversorgung eine große Rolle
spielen und daher auch das Vorhandensein von
Magazinen.
Wir sehen deutlich im modernen Staat
wieder das Bestreben auftauchen, die Getreideversorgung
der staatlichen Kontrolle zu unterstellen
oder sogar dem Staate direkt zu übertragen.
Zu Ende des 19. Jahrhunderts haben derartige
Anträge die Agrarier Deutschlands und die
Sozialisten Frankreichs gestellt, augenblicklich
denkt man in Rußland eifrig über diese Frage
nach. Die Entwicklung des landwirtschaftlichen
Genossenschaftswesens dürfte mit dazu beitragen,
die Schaffung von Magazinssystemen, die ganze
Reiche umspannen, zu beschleunigen. Wir sehen
die landwirtschaftlichen Genossenschaften heute
in der ganzen Monarchie in reger Tätigkeit begriffen,
sie erleichtern dem Bauer durch Verkaufsgelegenheiten
den Absatz seiner Waren und
können durch Schaffung geeigneter Lagerhäuser
auch der Heeresverwaltung von großem Vorteil
sein. In Serbien scheint das Vorhandensein von
Dorfspeichern der Armee willkommen gewesen
zu sein, auch sollen die Genossenschaften sich in
mancher Richtung bewährt haben.
ln welcher Weise könnte die Heeresverwaltung
diese 'Entwicklung des Genossenschaftsund
Lagerhauswesens für sich ausnützen? Die
Heeresverwaltung ist an zwei Dingen vor allem
interessiert, an der Lage, eventuell auch an der
Ausführung des Magazins und an dem Vorhandensein
von Minimalvorräten. Bis jetzt sind nur
einzelne Fälle vorgekommen, daß die Aimeeverwaltung
mit Genossenschaften Lieferungsverträge
abgeschlossen hat, in denen z. B. ausdrücklich bezüglich
des von der Genossenschaft zu errichtenden
Lagerhauses eine Minimaldistanz von
dem Verpflegsmagazin angegeben erscheint. Es
wäre sehr gut denkbar, daß die Armeeverwaltung
prinzipiell mit allen neu zu gründenden
Lagerhäusern Verträge abschließt, durch welche
bestimmt wird, wo und in welcher Weise die
Magazine anzulegen sind, aus denen die Armeeverwaltung
Lieferungen bezieht.
Für einen garantierten Minimalvorrat könnte
die Armeeverwaltung z. B. eine bestimmte Verzinsung
Zusagen. Es ist hier nicht der Platz, auf
einzelne Schwierigkeiten einzugehen, die sich insbesondere
aus den verschiedenen Bedingungen
ergeben, unter denen die gemeinsame Intendanz
und unter welchen die beiden Landwehrintendanzen
arbeiten. Bis jetzt fehlt jedenfalls eine
systematische Ueberprüfung der Frage, wie sich
eine Subventionierung bestimmter Lagerhaustypen,
nach Analogie der Subventionierung von Motorfahrzeugen,
bewähren würde.
Ein Budgetposten dieser Art könnte leicht
von den Delegationen und den Parlamenten bewilligt
werden, weil er indirekt eine Förderung
des Genossenschaftswesens bedeutet. Freilich
müßte dann für eine Kontrolle der Genossenschaften,
welche für die Armee liefern, durch Regierungs-
oder Armeekommissäre Sorge getragen
werden. Aber das sind Einzelheiten, die hier nicht
näher erörtert werden können.
Es handelt sich dabei um Maßnahmen, welche
nicht beliebig aufgeschoben werden können-Es
besteht ja gar keine Garantie, daß die heute