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endung des 21. Lebensjahres eine Belohnung. Daß der
jugendliche Arbeiter diesen Mindestbetrag von 90 Pf.
sparen soll, muß durch eine schriftliche Erklärung des
gesetzlichen Vertreters zum Ausdrucke gebracht werden.
Die Prämien betragen:-
20 dl, wenn die Sparsumme mehr als 150 dl,
,, „ ,, „ ,, „ 200 ,,
^0 ,, ,, „ ,, „ , „ 250 „
00 ,, ,, ,, ,, „ „ 300 ,,
ausmacht. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß die
Einlagen aus eigenen Ersparnissen herrühren müssen,
indes unsere Firma sich verpflichtet, den Anfangslohn für
den Tag um 10 Pf. = 60 Pf. für die Woche zu erhöhen,
Wodurch das Mehr der Spareinlage für den Sparer be
reits voll ausgeglichen wird. Die fälligen Prämien werden
Unter Anzeige an die Empfänger den Sparkassenbüchern
zugeschrieben. Wenn der Arbeiter oder die Arbeiterin vor
dem 21. Lebensjahr aus der Beschäftigung bei der Firma
freiwillig oder unfreiwillig ausscheidet, so erlöschen die
-Ansprüche an die Prämienzahlung, dagegen werden Krank
heit und Militärdienst als Arbeitszeit gerechnet.
An Prämien wurden bis zum März 1913 gezahlt:
17 ä 20 dl — 340 S,
14 ä 30 „ = 420 „
17 ä 50 „ = 850 „
76 ä 60 „ = 4560 „
124 Empfäflgerm. 6170 dl.