Full text: Die Fabriksparkasse

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monatlich oder wöchentlich einen Zuschuß von der Fabrik 
erhält, und zwar bis zu der Höhe, daß ein Sechstel seines Gut 
habens im Jahre nicht überschritten wird. In allen übrigen 
Fällen bedarf der Sparer zur Entnahme seines Guthabens oder 
eines Teiles desselben der Zustimmung eines Aufsichtsrats, 
welcher aus dem Vorstände der Gesellschaft und einer Anzahl 
von Sparern gebildet wird. 
§ 40. Dem Aufsichtsrate liegt die Revision der Sparkassen 
bücher ob. 
§ 41. Während der Militärdienstzeit gilt der Sparer als in 
den Diensten 5 ) der Gesellschaft befindlich, das Sparkassenbuch 
bleibt bei derselben in Aufbewahrung, dagegen zahlt die Ge 
sellschaft die Prämie von 2% weiter. 
7. Spareinrichtung der Gußstahlfabrik Fried. Krupp 
in Essen. 
DT achweisung über die Entwicklung in der Zeit vom 
1. April 1900 bis 31. März 1912. 
Auszug aus den Bestimmungen: 
Die Einrichtung beruht auf dem Grundsätze der Frei 
willigkeit. Die Spargelder werden auf Antrag bei den Lohn 
oder Gehaltszahlungen in Abzug gebracht. Der Mindestbetrag 
der Spareinlage ist 1 <M für die 14tägige und 2 dl für die 
monatliche Lohn-, bzw. Gehaltszahlung, der Höchstbetrag 20, 
bzw. 40 M. Sämtliche Spargelder werden bei der Städtischen 
Sparkasse Essen auf den Namen der Firma für die Sparer 
hinterlegt.. Die Verzinsung erfolgt mit 5 Prozent, bestehend 
aus den Zinsen der Städtischen Sparkasse (z. Z. 3 3 /« Prozent) 
und dem Zinszuschusse der Firma (z. Z. P/i Prozent). 
Außerdem stellt die Firma 1 Prozent der gesamten Spar 
guthaben alljährlich für Sparprämien zur Verfügung, die im 
Wege der Verlosung unter den Sparern zur Verteilung kommen. 
In den Prämienfonds fließt ferner die Entschädigung, welche 
die Städtische Sparkasse für die vorläufige Verwaltung der Spar 
guthaben an die Firma zahlt. Auf je 100 dl Sparguthaben 
entfällt ein Los. Bei kleineren Sparguthaben wird einem Be 
trage von mindestens 25 dl ein Los zugeteilt. Das Sparjahr 
läuft vom 1. April bis 31. März. Auskunft über die einzelnen 
Sparer und die Höhe ihrer Einlagen wird nicht erteilt. Sämt 
liche Verwaltungskosten trägt die Firma. 
(Seit dem 1. Januar 1912 sind auch die Beamten zur Be 
teiligung zugelassen, die ihr Gehalt aus der Hauptkasse der 
Firma beziehen, und zwar mit monatlichen, durch 10 teilbaren 
Beträgen bis zu 40 dl, jedoch unter Ausschließung von der 
Prämien Verlosung.) 
Die Einlagen im Geschäftsjahre 1911/12 setzten sich aus 
mehr als 350 000 Einzelbeträgen zusammen. Rückzahlungen 
wurden in über 75 000 Fällen zur Bestreitung der mannig 
fachsten Bedürfnisse für Haus und Familie gefordert. 
’) Siehe Anmerkung 4.
	        
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