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monatlich oder wöchentlich einen Zuschuß von der Fabrik
erhält, und zwar bis zu der Höhe, daß ein Sechstel seines Gut
habens im Jahre nicht überschritten wird. In allen übrigen
Fällen bedarf der Sparer zur Entnahme seines Guthabens oder
eines Teiles desselben der Zustimmung eines Aufsichtsrats,
welcher aus dem Vorstände der Gesellschaft und einer Anzahl
von Sparern gebildet wird.
§ 40. Dem Aufsichtsrate liegt die Revision der Sparkassen
bücher ob.
§ 41. Während der Militärdienstzeit gilt der Sparer als in
den Diensten 5 ) der Gesellschaft befindlich, das Sparkassenbuch
bleibt bei derselben in Aufbewahrung, dagegen zahlt die Ge
sellschaft die Prämie von 2% weiter.
7. Spareinrichtung der Gußstahlfabrik Fried. Krupp
in Essen.
DT achweisung über die Entwicklung in der Zeit vom
1. April 1900 bis 31. März 1912.
Auszug aus den Bestimmungen:
Die Einrichtung beruht auf dem Grundsätze der Frei
willigkeit. Die Spargelder werden auf Antrag bei den Lohn
oder Gehaltszahlungen in Abzug gebracht. Der Mindestbetrag
der Spareinlage ist 1 <M für die 14tägige und 2 dl für die
monatliche Lohn-, bzw. Gehaltszahlung, der Höchstbetrag 20,
bzw. 40 M. Sämtliche Spargelder werden bei der Städtischen
Sparkasse Essen auf den Namen der Firma für die Sparer
hinterlegt.. Die Verzinsung erfolgt mit 5 Prozent, bestehend
aus den Zinsen der Städtischen Sparkasse (z. Z. 3 3 /« Prozent)
und dem Zinszuschusse der Firma (z. Z. P/i Prozent).
Außerdem stellt die Firma 1 Prozent der gesamten Spar
guthaben alljährlich für Sparprämien zur Verfügung, die im
Wege der Verlosung unter den Sparern zur Verteilung kommen.
In den Prämienfonds fließt ferner die Entschädigung, welche
die Städtische Sparkasse für die vorläufige Verwaltung der Spar
guthaben an die Firma zahlt. Auf je 100 dl Sparguthaben
entfällt ein Los. Bei kleineren Sparguthaben wird einem Be
trage von mindestens 25 dl ein Los zugeteilt. Das Sparjahr
läuft vom 1. April bis 31. März. Auskunft über die einzelnen
Sparer und die Höhe ihrer Einlagen wird nicht erteilt. Sämt
liche Verwaltungskosten trägt die Firma.
(Seit dem 1. Januar 1912 sind auch die Beamten zur Be
teiligung zugelassen, die ihr Gehalt aus der Hauptkasse der
Firma beziehen, und zwar mit monatlichen, durch 10 teilbaren
Beträgen bis zu 40 dl, jedoch unter Ausschließung von der
Prämien Verlosung.)
Die Einlagen im Geschäftsjahre 1911/12 setzten sich aus
mehr als 350 000 Einzelbeträgen zusammen. Rückzahlungen
wurden in über 75 000 Fällen zur Bestreitung der mannig
fachsten Bedürfnisse für Haus und Familie gefordert.
’) Siehe Anmerkung 4.