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Gemüter allgemein bewegen konnten, und daß
sie dabei mit einem Anspruch überlegener sittlicher
Geltung auftraten, kennzeichnet sie als
eine notwendige Auswirkung jener großen nationalen
Bewegung auf ökonomischem Gebiet und
verbietet es, sie mit dem formelhaften Gegensatze
von individualistischer und sozialistischer Anschauung
erschöpfen zu wollen.
Bereits erblickte mancher Gewerbszweig in
der „nationalen" Etikettierung einen Vorzug.
Landwirtschaft und Handwerk betonten seit
hundert Jahren ihre vaterländische Bedeutung,
doch auch dem hypothekenverwaltenden großstädtischen
Grundbesitz wurde von seiten der
Hypothekarier ein „staatserhaltender" Charakter
plötzlich beigelegt. Deckten in diesen und anderen
Fällen sich die wirtschaftlichen und politischen
Bereiche unserer spezifisch sogenannten „nationalen"
Parteien, so wurde anderseits den Banken
durch die Forderung des Reichsbankpräsidenten,
ihre Barbestände zu erhöhen, ein „nationales"
Opfer zugemutet und ihr Verdienst an ausländischen
Papieren einer „nationalen" Kontrolle
der Börsenzulassungen von Staats wegen unterworfen.
Die Sparkassen und Versicherungsgesellschaften
verfielen dem „nationalen" Zwang,
ein Mindestmaß von Staatspapieren zu besitzen.
Kurz, liefen immerhin „die nationale Phrase"