Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Der Unternehmerlohn soll eine angemessene Entschädigung für 
die Arbeit des Geschäftsinhabers und der im Geschäfte mittätigen 
Familienmitglieder und sonstiger Hilfskräfte bieten. Nach der 
Bundesratsvcrordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 
23. Juli 1915 dürfen die durch den Krieg geschaffenen besonderen 
Verhältnisse keine wesentliche Steigerung des Unternehmerlohnes 
verursachen. Verteuerung der Lebenshaltung und Verringerung des 
Umsatzes dürfen also nicht durch eine Erhöhung des Reingewinns 
ausgeglichen werden. Vor deni Kriege hatte der Fleischer am Pfund 
Fleisch 10 bis 13 Hs Rohgewinn. In der Kriegszeit muß wegen 
der Erhöhung der Unkosten ein entsprechend höherer Kleinhandels 
zuschlag bewilligt werden. Für die Versorgungsperioden, in denen 
eine Wochenkopsmenge von 250 g zur Ausgabe gelangt, sind unter 
mittleren Verhältnissen neben dem angegebenen Satz für 
Schwund- und Hauverlust, der vom Warmgewicht zu berechnen ist, 
und den Zusuhrkosten, soweit sie nicht schon in den Gestehungspreis 
eingerechnet sind, 24 Hs am Pfund Fleisch als Rohverdienst zuzu 
billigen. In der Versorgungsperiode April/August 1917 mit einem 
Wochenkopssatze von 500 g kann bei abgehangenem Fleisch eine 
Vergütung für Zufuhrkosten, Schwund und Hauverlust wegfallen, 
weil der vorübergehende doppelte Umsatz in einem Geschäfte keine 
doppelten Geschäftsunkosten verursacht. Es erscheint also in diesem 
Falle lediglich ein Rohgewinnzuschlag von 24 Hs am Pfund Fleisch 
angemessen. 
g) Berechnung des Kleinvcrkaufspreises des 
Fleisches und der Spannung zwischen 
Vieh - und Fleischpreis. 
Der Kleinverkausspreis des Fleisches berechnet sich aus dem 
Gestehungspreise des Schlachtgewichts und dem Rohgewinnzuschlag. 
Der Gestehungspreis seinerseits wird ermittelt nach der Formel: 
Gestehungspreis ^ Lebendgewichlspreis -0 Unkosten — Nebenausbente 
des Schlachtgewichls — Schlachtgewicht — Schwund- und Hauverlust. 
Wo eine zentrale Schlachtung und Verteilung des Fleisches statt 
findet, sind sowohl die Ankaufspreise der einzelnen Tiere als auch ihre 
Lebend- und Schlachtgewichte und die voni Erwerbe des Tieres bis 
zur Abgabe des Fleisches an den Ladenschlächter entstehenden Unkosten 
zahlenmäßig festzustellen. Aus dem Unterschied zwischen der Summe 
der Lebendgewichte und der Summe der Schlachtgewichte läßt sich
	        
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